Vorlage - V21/205/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine
Begründung:
Die Kita „Haus der Gartenzwerge“ beantragt einen Zuschuss für Gewaltpräventionsmaßnahmen, die von April bis Juli 2021 stattgefunden haben.
In der Aprilsitzung hat Herr Schumacher vorgeschlagen, den Zuschussantrag an die Sparkassenstiftung zu richten, die den Antrag nach Erhalt bewilligt hat. Das Geld wird dem Kuratorium der Jugendstiftung zur Verfügung gestellt, so dass das Gremium dem Antrag der Kita „Haus der Gartenzwerge“ zustimmen und die beantragten Gelder direkt überweisen kann.
Beschlussvorschlag:
Dem Kindergarten „Haus der Gartenzwerge“ wird der Zuschuss i.H.v. 210,- € für Gewaltpräventionsmaßnahmen gewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Antrag aus November 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2021.01 Antrag Kita Haus der Gartenzwerge (805 KB) |