Vorlage - V21/206/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine
Begründung:
Derzeit wird die finanzielle Situation der Stiftung überprüft und im Anschluss neu geordnet. Die Gründe hierfür sind vielfältig, insbesondere aber ist das Stiftungsvermögen in wesentlichen Tei-len neu anzulegen, die Anlage freien Kapitals neu zu regeln (Anlagerichtlinie) und die jährlichen Zinseinnahmen anteilig (1/3) in eine freie Rücklage zu überführen.
Hierfür ist mit Absprache der Kommunalaufsicht - beginnend mit der Neufassung (Korrektur) des Jahresabschlusses 2019 und der Überarbeitung des Jahresabschlusses 2020 ab dem Stif-tungsjahr 2021 eine transparentere Vorgehensweise beabsichtigt.
Diese beinhaltet eine andere Darstellung der Unterlagen (Haushaltsplan, Jahresabschluss, ge-förderte Maßnahmen u. a.) und die Verwendung der richtigen Begriffe für die einzelnen Positio-nen.
Unter Einbeziehung der bereits erteilten Förderzusagen iHv 945,00 Euro stehen der Stiftung gegenwärtig von 7.777,07 Euro 5.087,39 Euro zur Erfüllung des Stiftungszwecks (Förderung der Jugendarbeit in Stockelsdorf) zur Verfügung. Der Rest iHv 2.689,68 Euro fließt der freien Rücklage zu.