Vorlage - V21/211/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
Das Kuratorium ist gemäß Stiftungssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig.
Die korrigierte Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2019 ist der Vorlage beigefügt.
Notwendig wurde die Neufassung des Jahresabschlusses 2019, weil im Entwurf der Ursprungsfassung des Jahresabschlusses 2019 die Zinserträge iHv 414,00 Euro (Geldanlage Sparkasse Holstein) nicht aufgeführt waren.
Durch die Zinseinnahmen hat sich der Kontostand zum 31.12.2019 von 7.363,07 auf 7.777,07 Euro erhöht.
Der korrigierte Jahresabschluss 2019 bildet die Grundlage für den Jahresabschluss 2020 und ist deshalb zu korrigieren.
Das Verfahren ist mit der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein (Frau Rathert) abgestimmt worden.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2019 (Korrektur) wurde gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf aufgestellt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Jahresabschluss zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019 (Korrektur)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2019 (Korrektur) (38 KB) |