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Vorlage - V21/216/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.09.2021 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 sollen für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südwestlich und nordwestlich der Fichtenstraße, süstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Fläche zum einen der Bestand im westlichen Bereich der Ortslage städtebaulich geordnet und zum anderen Erweiterungsmöglichkeiten in städtebaulich vertretbarem Umfang gewährt werden. Auf den Flächen im Nordwesten des Plangeltungsbereiches sind Wohngebäude in der zweiten und dritten Reihe vorhanden.

Diese Fläche befindet sich im Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung, in welcher derzeit das Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB gilt.

Eine ungeordnete Verdichtung insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Wohneinheiten kann erhebliche bodenrechtliche Spannungen herbeiführen und u.a. zu einer deutlichen Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke führen. Die Grenzen der Tragfähigkeit infrastruktureller Einrichtungen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Abwasserentsorgung, etc.) können durch eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung überstiegen werden.

Um die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich zu steuern, soll das Quartier durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 städteplanerisch geordnet werden.

Durch die Einbeziehung eines derzeit dem Aenbereich zugehörigen Grundstückes, auf dem Baufenster für 2 Wohngebäude vorgesehen werden, soll das Quartier arrondiert werden.

 

Darüber hinaus sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik im Süden neue Bebauungsmöglichkeiten zur Errichtung von 6 Wohngebäuden geschaffen werden.

 

Ziel der Planung ist innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges eine städtebauliche Ordnung im Bereich bestehender Wohngrundstücke sowie einer landwirtschaftlichen Hofstelle langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig eine wohnbauliche Entwicklung auf derzeit zum Teil landwirtschaftlich genutzten Flächen zu ermöglichen.

 

2. Bisheriges Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 wurde am 09.09.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.

 

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 19.01.2021 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit getroffen.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.03. 07.04.2021. Mit Schreiben vom 16.03.2021 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.

 

3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

 

Insgesamt gaben 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.

Es ging eine Stellungnahme der Öffentlichkeit ein.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes Beachtung.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eigegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

4. Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf

 

Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

 

 

  • Das Allgemeine Wohngebiet (WA1) und das ursprünglich festgesetzte Dorfgebiet (MD1 bis MD3) werden aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeiten im Baugesetz in ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) nach § 5a BauNVO geändert.

 

  • Die Festsetzung der Wohneinheiten wird dem Dörflichen Wohngebiet (MDW) angepasst, um eine größere Anzahl von Wohneinheiten zuzulassen.

 

  • Die Maßangabe der Anbauverbotszone wird nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

 

  • Die Maßangabe des Straßenquerschnitts der K 37 wird nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

 

  • Leitungsrechte vorhandener und geplanter Leitungen werden r die jeweilige Versorgung zeichnerisch dargestellt.

 

  • Die textliche Festsetzung bzgl. der Sichtfelder wird ergänzt.

 

  • Der Hinweis, dass teilweise landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet grenzen, wird in die Begründung aufgenommen. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

 

  • Die Berechnung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens der Ortschaft Krumbeck wird in der Begründung ergänzt.

 

  • Ein Hinweis auf die wasserrechtlichen Anforderungen des Erlasses A-RW 1 wird in der Begründung ergänzt.

 

  • Der Nachweis einer gesicherten Löschwasserversorgung wird in die Begründung ergänzend aufgenommen.

 

 

Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Auf der Grundlage des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst und der Auslegung zugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: siehe Anlage 1
    Eine endgültige Abwägung der Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
     
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
     
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
    In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a und § 13 b BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

  1. Die 25. Änderung als Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)

Anlage 3: Begründung wird nachgereicht

Anlage 4: 25. Änderung als Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: 2021-09-16 Abwägung B-Plan 87 (187 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Stodo_B-Plan 87_Entwurf_16-09-2021_NEU (002) (1154 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Anlage 3: 2021-09-24-Begründung_BP 87 (1968 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 4: Stodo 25.Änd-FNP_16-09-2021 (002) (953 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage zur Begründung 2020-03-13 Immissionsschutz-Stellungnahme (1295 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage zur Begründung 2020-06-26 geotBeurteilung IB Reinberg (408 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage zur Begründung 2020-11-30 Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 87 (814 KB)