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Vorlage - V21/219/HA  

Betreff: Ausstattung Stockelsdorfer Schulen und Kitas mit mobilen Luftreinigern zur Verbesserung des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
28.09.2021 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz.

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach der Kenntnis über die mögliche Förderfähigkeit von fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT) und/oder mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen, hat sich die Schulverwaltung unter Beteiligung der Hochbauabteilung mit den Schulleitungen der Stockelsdorfer Schulen in Verbindung gesetzt, um zunächst unter der Betrachtung der überhaupt in Frage kommenden Räume den grundsätzlichen Bedarf (Anzahl) festzustellen.

 

Fest installierte raumluft-technische Anlage kommen für die Schulen aufgrund der Kategorisierung von Räumen, für die diese Art der Luftreinigung förderfähig wäre, nicht in Betracht. 

 

Mobile Luftreinigungsgerätennen nach der Expertise des Umweltbundesamtes (UBA) zwar grundsätzlich einen Beitrag leisten, kontaminierte Raumluft je nach Filtergüte von Viren zu befreien, allerdings führen sie keine Frischluft zu. Eine wirksame und nachhaltige Virenreduktion in Innenräumen ist aber am besten durch die Zuführung von Frischluft (Austausch der Raumluft und Reduktion der Luftfeuchte) erreichbar.

 

Daher wird der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten vom UBA nur für die Räume der Kategorie 2 empfohlen. Hierzu zählen Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten (keine RLT mit Frischluftzufuhr im Einsatz, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

 

Gegenstand der Förderung durch Bundes- und Landesmittel ist die Beschaffung (Kauf / Miete / Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen der Kategorie 2.

 

Unter Berücksichtigung der Bedingungen zur Förderfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte fallen die Stockelsdorfer Schulen aus dem Fördermittelprogramm heraus, da keiner der in Frage kommenden Räume (Klassen- und/oder Fachräume) unter die Kategorie 2 fällt.

 

Denkbar wäre demnach nur die nicht-förderfähige Ausstattung der Schulen aus Eigenmitteln der Gemeinde.

 

Nach Angaben der Schulleitungen gibt es insgesamt 77 Klassen- und Fachräume (RAV 18, GHS 0, EKS 13 und GMS 46), die mit einem mobilen Luftreinigungsgerät auszustatten wären, um zusätzlich zu den schon praktizierten und wirksamen Lüftungskonzepten zu einer weiteren Verringerung der Virenkontamination beizutragen.

 

Die Höhe der Eigenmittel beliefe sich nach derzeitigem Stand bei einer Beschaffung von 77 Geräten (technisch geeignet und verfügbar) auf ca. 270.000,00 €, wobei Folgekosten für Betrieb, Wartung und Filterwechsel nicht eingerechnet sind.

 

Die unbedingte Notwendigkeit einer Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten wird auch von Seiten der Schulleitungen jedoch nicht gesehen, da bisher auch keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zu den möglichen Beeinträchtigungen des Unterrichts, insbesondere durch die Betriebsgeräusche, durch den Einsatz von Luftreinigungsgeräten bestehen.

 

 

 

 

 

 

Zur Erlangung von Erkenntnissen zur Wirksamkeit und zum Betrieb von Luftreinigungsgeräten könnte je Schule zumindest ein Gerät beschafft werden (Praxistest). Die so gewonnenen Erkenntnisse könnten dann weitere Argumente für oder gegen die Ausstattung von Stockelsdorfer Schulen mit Luftreinigungsgeräten liefern.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales Schule und Kultur empfiehlt, von einer Ausstattung der Stockelsdorfer Schulen mit mobilen Luftreinigern bis auf weiteres abzusehen. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

ca.

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftfilter (Förderprogramm Mobile Luftreiniger) - Entwurf

 

Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bund und dem Land Schleswig-Holstein über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen (VV Mobile Luftreiniger 2021)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der FR mobile Luftreiniger (148 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Verwaltungsvereinbarung (VV Mobile Luftreiniger 2021) (3459 KB)