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Vorlage - V21/223/HA  

Betreff: (Wieder-)Einrichtung eines Jugendtreffs/-cafés
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
28.09.2021 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Durch die Schließung des ehemaligen Jugendcafés in der Segeberger Straße 15 in 2016, haben die stockelsdorfer Jugendlichen eine ihrer Freizeitmöglichkeiten eingebüßt. Auch wenn das Jugendcafé gegen Ende seines Bestehens nicht mehr so häufig frequentiert worden war, wird es aufgrund der derzeitigen Situation rund um den Kirchenvorplatz immer deutlicher, dass ein solcher oder ähnlicher Jugendtreff fehlt.

 

Die Verwaltung möchte die prekäre Situation aufgreifen und überprüfen, ob durch die „Reaktivierung“ des Jugendcafés oder durch die Einrichtung anderer Angebote zu einer Entspannung der Situation beigetragen werden könnte.

 

Unter Beteiligung der Jugendpflege, der Schulsozialarbeit und des Ordnungsamtes soll deshalb ein Konzept erarbeitet werden, dass die (Wieder-)Einrichtung eines Jugendtreffs/-cafés oder einer ähnlichen Einrichtung untersucht. Hierbei sollen die heutigen Bedürfnisse der Jugendlichen an einer weiteren Freizeitgestaltungsmöglichkeit und das Interesse der Gemeinde an der Verhinderung einer Brennpunktbildung Berücksichtigung finden. 

 

Eine Möglichkeit, die die Verwaltung derzeit sieht, ist die Umnutzung des heute als sog. BiKuT genutzten ehemaligen Jugendcafés.   

 

Das ehemalige Jugendcafé ist immer noch von der Gemeinde Stockelsdorf angemietet und wird heute als Bildungs- und Kulturtreff (BiKuT) für die Integration von Flüchtlingen genutzt. Darüber hinaus finden dort die Sprechstunden der Migrationsberatung des Kreises Ostholstein und der Lebenshilfe Ostholstein statt.

 

r die (Wieder)-Einrichtung eines Jugendcafés wäre eine Umgestaltung der angemieteten Räume notwendig. Die vorhandene Einrichtung ist auf Integrationsmaßnahmen, wie z. B. Sprachkurse, Internetcafé, Bewerbungscoaching, Wohnungssuche u. a. abgestimmt.

 

r die Einrichtung eines Jugendtreffs/-cafés wären Änderungen an der Ausstattung notwendig, wie z. B. bequeme Sitzmöbel, Großbildfernseher, Internet für Musikstreaming, Spielekonsole, Kicker u. v. a. m.

 

Entscheidender ist aber die Schaffung einer weiteren Stelle für eine/n Erzieher/-in-/Jugendbetreuer/-in.

 

Die hierfür geschätzten Kosten belaufen sich einmalig für die Ausstattung auf ca. 10.000,00 € und die Personalie auf ca. 73.000,00 €hrlich.   

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die (Wieder-)Einrichtung eines Jugendtreffs/-cafés zu erstellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

10.000,00

Euro einmalig

 

Euro monatlich

73.000,00

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag: ---

 


Anlage/n: