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Vorlage - V21/288/HA  

Betreff: Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ines Dankert
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Kuratorium der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung Entscheidung
23.11.2021 
67. Öffentliche Sitzung des Kuratoriums der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

./.

 

 

Begründung:

Gemäß § 8 der Stiftungssatzung ist es Aufgabe des Kuratoriums, für jedes Kalenderjahr einen

Haushaltsplan aufzustellen. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage beigefügt.

 

Aufgrund der bisherigen Anlage des Stiftungsvermögens sind im Kalenderjahr 2022 zunächst Zinseinnahmen in Höhe von 400 zu erwarten.

Welche Zinseinnahmen durch die Anlage des verfügbaren freien Stammkapitals in Höhe von 250.000 € zu erwarten sind, lässt sich derzeit nicht verbindlich darstellen.

 

Der Haushaltsplan ist der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der beiliegende Haushaltsplan für das Jahr 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf Hilgendorf Schenkung wird beschlossen.

2. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Haushaltsplan für das Jahr 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf Hilgendorf Schenkung zu genehmigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage:

Haushaltsplan 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf Hilgendorf Schenkung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2022 (253 KB)