Vorlage - V21/288/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Gemäß § 8 der Stiftungssatzung ist es Aufgabe des Kuratoriums, für jedes Kalenderjahr einen
Haushaltsplan aufzustellen. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der bisherigen Anlage des Stiftungsvermögens sind im Kalenderjahr 2022 zunächst Zinseinnahmen in Höhe von 400 € zu erwarten.
Welche Zinseinnahmen durch die Anlage des verfügbaren freien Stammkapitals in Höhe von 250.000 € zu erwarten sind, lässt sich derzeit nicht verbindlich darstellen.
Der Haushaltsplan ist der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
1. Der beiliegende Haushaltsplan für das Jahr 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung wird beschlossen.
2. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Haushaltsplan für das Jahr 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage:
Haushaltsplan 2022 für die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplan 2022 (253 KB) |