Vorlage - V21/296/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
./.
Begründung:
Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf als Träger von 5 Stockelsdorfer Kindertagesstätten bittet darum die Kernzeit jeweils einer Elementargruppe in den Kindertagesstätten „Arche Noah“, „Unterm Regenbogen“ und „Zum Guten Hirten“ zukünftig von bisher 07:30 Uhr bzw. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr um eine Stunde auf 14:00 Uhr zu verlängern.
Die anderen Kindertagesstätten des Trägers, „Himmelblau“ und „Unterm Sternenzelt“, haben bereits ihre Elementargruppen bis 14:00 Uhr geöffnet.
Nach Mitteilung des Trägers wird die Kernzeit bis 13:00 Uhr kaum noch nachgefragt, da viele Eltern zumindest einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen und eine Mindestbetreuung bis 14:00 Uhr benötigen. In der Kita Arche Noah zum Beispiel wünschen von den Eltern der 10 Kinder, die zum nächsten Kindergartenjahr von der Krippen- in die Elementargruppe wechseln, zwei eine Ganztagsbetreuung und acht eine Betreuung bis 14:00 Uhr.
In den Gruppen bis 13:00 Uhr werden in vielen Fällen Kinder nicht berufstätiger Eltern und vermehrt ausländischer Eltern betreut. Diese stehen häufig aufgrund eines Sprachkursbesuches vor dem Problem ihr Kind nicht rechtzeitig bis 13:00 Uhr aus der Kindertageseinrichtung abholen zu können. Vom Kreis Ostholstein werden über die Sozialstaffel nur für den Zeitraum des Sprachkursbesuches die Betreuungskosten für einen 14:00 Uhr-Platz übernommen, für den Restzeitraum des Kindergartenjahres erfolgt nur eine Ermäßigung für einen 5-Stunden-Platz. Die Gemeinde Stockelsdorf muss über die ungedeckten Betriebskosten den Ausgleich für die Mehrbetreuung leisten.
Von den 60 betreuten Kindern in den 3 o.g. Kindertagesstätten erhalten ein Drittel eine Ermäßigung über die Sozialstaffel des Kreis Ostholstein. Für die einstündige Mehrbetreuung würde bei Zustimmung zur Kernzeiterweiterung für die vorgenannten Kinder ein monatlicher Elternbeitrag von 28,30 EUR pro Kind entgehen. Jährlich würde sich der zusätzliche Betriebskostenzuschuss auf ca. 6.800,00 EUR belaufen, abhängig von der Anzahl der Kinder.
Vorteile der Kernzeiterweiterung wären höhere Beitragseinnahmen sowie insbesondere eine viel bessere Integration der ausländischen Kinder, da diese dann zukünftig in allen 5 Einrichtungen und nicht wie bislang in 3 Einrichtungen bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Dies würde zu einer besseren Durchmischung der Gruppen führen, was sich positiv auf die Integration auswirken kann.
Nach Aussage des Trägers entstehen keine höheren Personalkosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, dass die Kernzeit in den Kindertagesstätten „Arche Noah“, „Unterm Regenbogen“ und „Zum Guten Hirten“ ab dem 01.08.2022 in den betreffenden Gruppen von 13:00 auf 14:00 Uhr erweitert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: