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Vorlage - V21/299/BA  

Betreff: Sachstandsbericht zum Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 A, dritte Änderung + Erweiterung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Anhörung
22.11.2021 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung vom 08.11.2021 hat die Gemeindevertretung einstimmig die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Stockelsdorf am Ende der Rudolf-Diesel-Straße beschlossen. Dieses soll zur Unterbringung von Flüchtlingen, die der Gemeinde vom Kreis Ostholstein zugewiesen werden, genutzt werden. Vgl. Anlage 1.

Der gewählte Standort befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 28 A, dritte Änderung + Erweiterung. Das Bauleitplanverfahren läuft seit 2015 und wird nun fortgeführt.

Bisher wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:

 

  •  Aufstellungsbeschluss durch Gemeindevertretung gefasst am 18.05.2015 (Vorlage V15/644/BA) vgl. Anlage 2

    Bekanntmachung am 21.05.2015
 

  • Frühzeitige Beteiligung durch UBPöS beschlossen am 21.09.2015 (Vorlage V15/700/BA)

 

  • Planungsanzeige an Landesplanungsbehörde am 07.10.2021

 

    Anschreiben vom 07.10.2015

 

  • Durchführung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.10.2015 bis 30.10.2015
    Bekanntmachung am 13.10.2015

 

Zielsetzung des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung von Geschosswohnungsbauten.

 

Das Bauleitplanverfahren regelt nicht den Kreis der Bewohner. Die Entscheidung, welcher Anteil des geschaffenen Wohnraums durch Flüchtlinge belegt wird, entzieht sich den Festsetzungsmöglichkeiten eines Bauleitplanverfahrens und wurde von der Gemeindevertretung getroffen.

 

hrend der frühzeitigen Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange vom 07.10. 09.11.2015 sind 19 Stellungnahmen eingegangen.

 

hrend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.10. 30.10.2015 sind 23 Stellungnahmen von Betroffenen bzw. Interessengemeinschaften eingegangen.

 

Diese Stellungnahmen werden selbstverständlich im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Gemeinde beabsichtigt beispielsweise als Reaktion auf Stellungnahmen die bisher im Teilgebiet 2 vorgesehene Firsthöhe von 13 m zu reduzieren.

Das Ergebnis der vorläufigen Abwägung wird von diesem Ausschuss mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss entschieden.

Die Gemeinde beabsichtigt, aufgrund der langen Verfahrenspause die Einsender von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich über das Ergebnis der Abwägung zu informieren, obwohl eine solche Information nicht vorgeschrieben ist.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Dauer 1 Monat) können weitere Stellungnahmen abgegeben werden. Diese erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2022.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorlage V15 700 BA Frühzeitige Beteiligung BPlan28a 3 Änderung (13205 KB)