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Vorlage - V21/306/OA  

Betreff: Bildung eines Gemeindewahlausschusses anlässlich der Kommunalwahl im Jahre 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:10.00 - Az. 061.31
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
17.01.2022 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Mai 2023 wird die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl) in Schleswig-Holstein stattfinden.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bildet die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin zusammen mit acht Beisitzer:innen den Gemeindewahlausschuss. Die Gemeindevertretung (GV) wählt die Beisitzer:innen und Stellvertrer:innen aus dem Kreise der Wahlberechtigten. Die Gemeindevertretung hat ihre Befugnisse gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Bei der Benennung und Besetzung des Gemeindewahlauschusses sollen gemäß § 12 Absatz 3 GKWG möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Hauptausschusses, ist vorgesehen, den Gemeindewahlausschuss nach den verhältnismäßigen Sitzanteilen der aktuellen GV wie folgt zu besetzen:

 

CDU = 3 Sitze | SPD = 2 Sitze | Bündnis 90/ Die Grünen = 1 Sitz | UWG = 1 Sitz | FDP = 1 Sitz

 

Das ebenfalls in der GV vertretene Bündnis für Bürger in Schleswig-Holstein e.V., Ortsverband Stockelsdorf, hat auf Anfrage erklärt, keine/n Beisitzer:in und Stellvertreter:in benennen zu können.

 

Die oben genannten Parteien und Wählergemeinschaften wurden entsprechend informiert und um namentliche Benennung der Person/en nebst Stellvertreter:in in der Anzahl der vorgesehenen Sitzanzahl bis zum 14.01.2022 gebeten. Die namentliche Liste wird am Sitzungstag zur Abstimmung vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

In den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Stockelsdorf anlässlich der Kommunalwahl im Jahre 2023 werden folgende acht Personen als Beisitzer:innen und folgende acht Personen als Stellvertreter:innen gewählt: ….*(die namentliche Benennung erfolgt während der Sitzung)

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Vorschlagsliste Besetzung Gemeindewahlausschuss, Stand 13.01.2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorschlagsliste Besetzung Gemeindewahlausschuss (30 KB)