Vorlage - V22/312/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
1. Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 sollen die planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohnbaugrundstücke geschaffen werden.
Auf dem Gelände einer (ehemaligen) landwirtschaftlichen Hofstelle soll der Bau von Einzel- und Doppelhäusern mit einer neuen Erschließungsstraße ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das unmittelbar im Westen und Süden angrenzende Areal städtebaulich geordnet werden.
Zusätzlich soll eine Wegeverbindung zum Sportplatz geschaffen werden.
2. Bisheriges Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 wurde am 10.02.2020 in der Gemeindevertretung gefasst.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 27.04.2021 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit getroffen.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.05. – 28.05.2021. Mit Schreiben vom 07.05.2021 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.
3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
Insgesamt gaben 23 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.
Es gingen zwei Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes Beachtung.
Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
4. Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf
Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Die Baufenster in der Planzeichnung werden geändert und den Grundstücken angepasst, um eine flexiblere Bebauung zuzulassen.
- Die Begründung wird um den Hinweis des Archäologischen Landesamt bzgl. der Entdeckung von Kulturdenkmalen ergänzt.
- Die Begründung wird um den Hinweis der Buslinien des ÖPNV ergänzt.
- Die Begründung wird auch um die Information des Verfügungsstreifens erweitert.
- Die Bezeichnungen der Kreisstraßen werden in die Planzeichnung aufgenommen.
- Die Sichtfelder werden in der Planzeichnung berücksichtigt und die dazugehörige Festsetzung „Von der Bebauung freizuhaltende Flächen“ aufgenommen.
- Im Rahmen der Projektplanung wird gemäß dem Regenwasser-Erlass (A-RW 1) ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt. Im Rahmen der Bauleitplanung kann diese in Aussicht gestellt werden.
- Die Begründung wird dahingehend korrigiert, dass zwei markante Bäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt werden.
- Es wird ergänzt, dass alle nicht genutzten Bauflächen grüngärtnerisch anzulegen sind. Schottergärten sind unzulässig.
- Die Begründung wird um den Hinweis der „Umnutzung einer baulich stark vorbelasteten Fläche, die ansonsten als Brachfläche im Innenbereich verfallen würde“, ergänzt.
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
siehe Anlage 1
Eine endgültige Abwägung der Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Gutachten zu Geruchsimmissionen
Anlage 5: Geotechnische Beurteilung
Anlage 6: Berichtigung des Flächennutzungsplans (26. Änderung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1. Abwägungstabelle (4661 KB) | |||
2 | öffentlich | 2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) (943 KB) | |||
3 | öffentlich | 3. Begründung (2370 KB) | |||
4 | öffentlich | 4. Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe (1949 KB) | |||
5 | öffentlich | 5. Geotechnische Beurteilung (1612 KB) | |||
6 | öffentlich | 6. Berichtigung des Flächennutzungsplan (26. Änderung) (157 KB) |