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Vorlage - V22/317/OA  

Betreff: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:10.31 - Az. 134.0
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
16.03.2022 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
28.03.2022 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

nicht relevant

 

 

Begründung:

In § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) ist definiert, dass die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen haben.

 

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern existiert in Schleswig-Holstein noch keine Rechtsgrundlage, die die Kommunen verpflichten, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) für den Bereich des örtlichen Brandschutzes auszuarbeiten und vorzuhalten. Dennoch wird dieser von allen Beteiligten als sinnvoll und notwendig erachtet.

 

Unter einem Feuerwehrbedarfsplan ist eine umfassende Darstellung sowie vorausschauende Festlegung des für die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Bedarfs einer Gemeinde zu verstehen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist also ein Planungsinstrument der Gemeinde als Träger des Feuerwehrwesens. Über die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Infrastruktur einer Gemeinde ergibt sich inhaltlich ein "Risiko", das mit Risikopunkten nummerisch bewertet wird. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit sogenannten Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Auf der Grundlage der Risikobeschreibung einer Gemeinde lassen sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Bemessungswerte ermitteln:

 

-  die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen,

-  die Einsatzkräfte,

-  die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen).

 

Die Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Stockelsdorf bildet ein, von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickeltes Online-Modul. Ziel ist es, den Feuerwehrbedarfsplan alle drei Jahre der weiteren Entwicklung der Gemeinde und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für das Feuerwehrwesen anzupassen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Am 10.03.2021 wurde ein 1. Entwurf der aktuellen Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans den Ortswehrführungen der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf vorgelegt. Gleichzeitig wurden am 25.03.2021, coronabedingt einige, wenige Mitglieder der Gemeindevertretung über den aktuellen Entwicklungsstand informiert. Die Verwaltung hat sich anschließend zu einer zusätzlichen, externen Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans entschieden. Der Firma Lülf+ aus Viersen wurde am 25.05.2021 der Auftrag für eine "Bedarfsplanerische Beratung" erteilt.

 

Das betreffende Beratungsunternehmen hat dabei die vorhandenen Inhalte des Feuerwehrbedarfsplans auf Plausibilität geprüft. Zudem wurde geprüft, ob die Inhalte aus fachlicher Sicht nachvollziehbar ausgewertet, hergeleitet und dargestellt sowie plausible bedarfsplanerische Rückschlüsse ermöglicht wurden. Abschließend wurden der Verwaltung, der Gemeindewehrführung sowie den Vertretern der Ortswehrführungen am 04.10.2021hrend eines mehrstündigen Workshops die Ergebnisse und eine abschließende Bewertung durch einen Mitarbeiter der Firma Lülf+ präsentiert. Zusammenfassend konnte festgehalten werden, dass die wesentlichen Inhalte des Feuerwehrbedarfsplans aus Sicht des externen Beraters als plausibel bewertet worden sind. Der Hinweis, dass einzelne Aspekte bei einer eventuellen Überarbeitung geprüft werden sollten, ist in den mittlerweile 3. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans eingeflossen.

 

Um den eingangs erwähnten gesetzlichen Auftrag zum Brandschutz und der sonstigen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in der Gemeinde Stockelsdorf sicherstellen zu können, sind in den kommenden Jahren weitreichende und umfängliche investive Maßnahmen angezeigt. Diese dienen sowohl dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung als auch den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in der Gemeinde Stockelsdorf gleichermaßen.

 

Dem Fachausschuss und der Gemeindevertretung wird der vorliegende Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans mit den nachfolgenden Maßnahmen und Priorisierung in der aufgelisteten Reihenfolge zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen stehen kurz- bis mittelfristig folgende Maßnahmen an:

 

Beschaffung/ Beauftragung

Fahrzeug

Ortsfeuerwehr

2022

schgruppenfahrzeug (LF10)

FF Stockelsdorf

2022

Mittleres Löschfahrzeug (MLF)

FF Malkendorf

2022

Mannschaftstransportwagen (MTW)

Jugendfeuerwehr

2023

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20)

FF Mori

2023

Mittleres Löschgruppenfahrzeug (MLF)

FF Arfrade

2024

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10)

FF Eckhorst

 

Die Mittel für das LF10 der FF Stockelsdorf sind bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeplant und stehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht, zur Verfügung.

 

 

Im Bereich der Gebäudeplanung und -realisierung für das Feuerwehrwesen stehen kurz- bis mittelfristig folgende Maßnahmen an:

 

Maßnahme

Ortsfeuerwehr

Neubau Feuerwehrgerätehaus

FF Arfrade

Neubau Feuerwehrgerätehaus

FF Eckhorst

Neubau od. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus

FF Horsdorf

Neubau od. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus

FF Curau

 

Die notwendigen Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser in Arfrade und Eckhorst stehen in kausalem Zusammenhang mit den erforderlichen oben genannten Fahrzeugbeschaffungen. Die neuen Fahrzeuge würden nicht in die vorhandenen Garagen passen.

 

Es ist beabsichtigt, zu möglichen zukünftigen Feuerwehrstandorten ebenfalls externe Beratung einzuholen. Alle relevanten Daten und Fakten sollen dabei zusammengetragen und bewertet werden, um einen, im jeweiligen Einzelfall, abschließenden Beschlussvorschlag begründen zu können.

 

Als weitere Maßnahmen, ohne direkte finanzielle Auswirkungen, sind notwendige Personalentwicklungskonzepte bei den Ortsfeuerwehren in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf erforderlich. Diese Maßnahmen sind u.a. ein entscheidender Faktor in der Gesamtbetrachtung und weiteren Planung des Feuerwesens in der Gemeinde Stockelsdorf.

 

Der aktuelle Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans ist als Anlage beigefügt. Neben der Verwaltung wird zur Sitzung auch die Gemeindewehrführung für Fragen zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Stockelsdorf in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt. Die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen investiven Maßnahmen sind im Einzelfall zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Feuerwehrbedarfsplan

Anlage 1

Anlage 2

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Feuerwehrbedarfsplan (2482 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 (1707 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 (46168 KB)