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Vorlage - V22/319/BA  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184 (Westtangente), nordöstlich der Siedlung Friedrich-Ritzmann-Straße und nordwestlich der Siedlung Baareneichkoppel - Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
16.03.2022 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
28.03.2022 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen der Beteiligungsverfahren beteiligt.

 

Begründung:

 

1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Stockelsdorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung sowie für eine Gemeinbedarfsfläche geschaffen werden.
Aufgrund der umgebenden Nutzungen und Gebäudetypologien ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit einer aufgelockerten, durchmischten Bebauung durch Mehrfamilien-, Einzelhaus- und Reihenhausbebauung geplant. Es soll, durch ein breit gefächertes Angebot Wohnraum für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen Familien, Senioren, Singles oder Paare geschaffen werden, um der demographischen Entwicklung durch Förderung eines altersübergreifenden und integrativen Zusammenlebens positiv zu begegnen. Die geplante Entwicklung von Geschosswohnungsbau bietet die Chance auch bei Wechsel in eine altersgerechte Wohnform im angestammten Quartier / Ortsteil weiterhin zu wohnen.
Zudem sollen auch kostengünstige Wohnungen entstehen, um Haushalten mit geringem bzw. mittlerem Einkommen den Bezug von bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu ermöglichen. Hierbei spielt nicht nur die finanzielle Situation eine Rolle, sondern auch spezielle Bedarfe von Alleinerziehenden, kinderreichen Familien und Menschen mit Behinderung.
Im nordwestlichen Plangebiet soll der Bau einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Zur Abrundung des Konzeptes erfolgt zudem eine Überplanung der Bestandsbebauung entlang des Bohnrader Weges.
 

2. Bisheriges Verfahren

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 wurde am 09.09.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 25.09.2019.

 

Die städtebaulichen Konzepte wurden in den Sitzungen des UBPÖS am 16.09.2019, 15.05.2020 und 12.11.2020 vorgestellt.

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 27.04.2021 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit gefasst.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.05. 27.05.2021. Mit Schreiben vom 04.05.2021 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.

 

Der am 22.11.2021 beschlossene Entwurf wurde vom 30.12.2021 bis 11.02.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

 

Insgesamt gaben 19 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.

 

Es gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des endgültigen Satzungsentwurfes Beachtung.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

4. Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf

Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

 

  • Ergänzung der Begründung um einen Hinweis auf Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Übungsbetrieb auf dem Standortübungsplatz Lübeck-Wüstenei
     
  • Ergänzung der Begründung um die Alternativenprüfung aus der Begründung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
     
  • Ergänzung eines Hinweises zu Abstellflächen für Hubrettungsgeräte der Feuerwehr

 

Des Weiteren wurden folgende Gutachten ergänzt bzw. aktualisiert:

 

  • Niederschlagswasserkonzept des Ing. Büro Schydlo

 

Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

5. Nächster Verfahrensschritt

 

Da die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu keinen weiteren Änderungen am Planwerk geführt hat, wird zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

siehe Anlage Gesamtabwägung


Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 86 r das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, süstlich der L184 (Westtangente), nordöstlich der Siedlung Friedrich-Ritzmann-Straße und nordwestlich der Siedlung Baareneichkoppel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
     
  2. Die Begründung wird gebilligt.
     
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

  1. Gesamtabwägung
  2. Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B)
  3. Begründung
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Faunistische Potentialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
  6. Verkehrsgutachten
  7. Schalltechnische Untersuchung
  8. Schalltechnische Untersuchung Ergänzung
  9. Geotechnische Bericht
  10. Niederschlagswasserkonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gesamtabwägung (1081 KB)    
Anlage 8 2 öffentlich Anlage 2 - Planzeichnung und Texteil B (2291 KB)    
Anlage 9 3 öffentlich Anlage 3 - Begründung (2429 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich Anlage 4 - Biotoptypenkartierung (1534 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich Anlage 5 - Faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (3018 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Anlage 6 - Verkehrsgutachten (1008 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Anlage 7 - Schalltechnische Untersuchung (9690 KB)    
Anlage 6 8 öffentlich Anlage 8 - Schalltechnische Untersuchung Ergänzung (2908 KB)    
Anlage 7 9 öffentlich Anlage 9 - Geotechnischer Bericht (5749 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Anlage 10 - Entwaesserungskonzept (8346 KB)