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Vorlage - V22/320/HA  

Betreff: Erforderliche bauliche Maßnahmen in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
08.03.2022 
21. Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

./.

 

 

Begründung:

Ausgangssituation

Wiengsten Presseberichten zu entnehmen war, wächst die Gemeinde Stockelsdorf. Die Einwohnerzahlen steigen, entgegen dem Trend im Kreis Ostholstein, an. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen auf die Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Krippen- und KiTa-Alter.

 

Am 23.12.2021 fehlten der Gemeinde Stockelsdorf 108 Krippen- und Elementarplätze zum KiTa Jahr 2022/23. Durch Umstrukierungen und Verstärkung der Gruppengrößen im Elementarbereich konnte eine vorläufige Entspannung zum KiTa Jahr 2022/2023 erreicht werden.

 

In den Jahren 2018 2021 konnte die Gemeinde Stockelsdorf insgesamt 542 Neugeborene begrüßen.

 

Im Detail stellten sich die Geburten wie folgt dar:

Monat

Anzahl der
Geburten

 

Monat

Anzahl der
Geburten

 

Monat

Anzahl der
Geburten

 

Monat

Anzahl der
Geburten

01/2018

11

 

01/2019

16

 

01/2020

10

 

01/2021

15

02/2018

8

 

02/2019

12

 

02/2020

20

 

02/2021

8

03/2018

11

 

03/2019

8

 

03/2020

14

 

03/2021

9

04/2018

13

 

04/2019

12

 

04/2020

6

 

04/2021

11

05/2018

16

 

05/2019

18

 

05/2020

5

 

05/2021

14

06/2018

8

 

06/2019

13

 

06/2020

12

 

06/2021

11

07/2018

10

 

07/2019

15

 

07/2020

8

 

07/2021

12

08/2018

15

 

08/2019

10

 

08/2020

15

 

08/2021

20

09/2018

6

 

09/2019

16

 

09/2020

15

 

09/2021

12

10/2018

14

 

10/2019

7

 

10/2020

10

 

10/2021

10

11/2018

3

 

11/2019

7

 

11/2020

17

 

11/2021

7

12/2018

9

 

12/2019

12

 

12/2020

8

 

12/2021

3

 

124

 

 

146

 

 

140

 

 

132

 

Nach den Vorschriften des § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuches VIII in Verbindung mit § 5 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (§ 25 Abs. 2 KiTaG).

Zum Beginn des Kita-Jahres, welches am 01.08.2022 beginnt, haben demnach alle Kinder, die bis zum 31.07.2021 geboren sind, einen Anspruch auf Betreuung. Der Rechtsanspruch der Aufnahme besteht auch im Verlauf des Jahres, d.h. Kinder, die z.B. am 30.09.2021 geboren sind, haben ab dem 01.10.2022 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Ansprüche gegen den örtlichen Träger 5 Abs. 5 KiTaG) richten. Örtlicher Träger im Sinne des KiTaG ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach § 47 Abs. 1 Jugendförderungsgesetz sind die Kreise örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Anspruch richtet sich folglich gegen den Kreis Ostholstein.

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung stellt der Kreis in Zusammenarbeit mit der Gemeinde auf. Von der Gemeinde werden neben den vorhandenen Plätzen auch der zusätzliche Bedarf an weiteren Plätzen gemeldet, die nach Prüfung durch den Kreis Berücksichtigung in der Kita-Bedarfsplanung finden und von den Gremien des Kreises Ostholstein (Jugendhilfeausschuss und Kreistag) beschlossen werden.

 

 

Platzbestand und Platzbedarf

r das KiTa-Jahr 2022/2023 lagen den Kita-Trägern bzw. der Gemeinde Stockelsdorf bis zum 30.11.2021, der von der Gemeinde festgesetzte Stichtag für die Kita-Anmeldungen für das Folgejahr, 403 neue Anmeldungen für KiTa- und Krippenplätze vor. Es handelt sich bei dieser Anzahl sowohl um 274 Stockelsdorfer Kinder als auch um 129 Kinder, die nicht im Gemeindegebiet wohnhaft sind (Vorjahr: 335 Anmeldungen, davon 233 Stockelsdorfer und 102 auswärtige Kinder).

Nach dem vorgenannten Stichtag wurden weitere 58 Anmeldungen (22 Stockelsdorfer und 36 auswärtige Kinder) abgegeben.

 

Die nachstehende Gegenüberstellung verdeutlicht die Anzahl der vorhandenen Plätze im laufenden sowie im vergangenen KiTa-Jahr.

 

2020/2021

2021/2022

U 3 - Plätze in Krippengruppen

170

169

U 3 - Plätze in altersgemischten Gruppen

12

10

U 3 - Plätze gesamt

182

179

 

 

 

Ü 3 - Plätze in Elementargruppen

404

406

Ü 3 - Plätze in altersgemischten Gruppen

70

89

Ü 3 - Plätze gesamt

474

495

 

 

 

Gesamtzahl der Plätze

656

674

 

Eine detaillierte Aussage zur Platzzahl für das Kita-Jahr 2022/2023 steht noch aus, da dies u.a. abhängig von den Auswirkungen der KiTa-Reform hinsichtlich der räumlichen Mindeststandards ist. Hierzu stehen die Träger und die Gemeinde im engen Austausch mit dem Kreisjugendamt.

 

Die vorgenannten Platzzahlen teilten sich auf folgende Gruppen auf:

 

2020/2021

2021/2022

Anzahl der Krippengruppen

17

17

Anzahl der Elementargruppen

21

21

Anzahl der altersgemischten Gruppen

5

6

Gesamtzahl der Gruppen

43

44

 

Die Öffnungszeiten der Betreuungsangebote sind bedarfsgerecht individuell angepasst und reichen von 07:00 17:00 Uhr.

 

Nicht zu vernachlässigen sind die Tagespflegepersonen. Im KiTa-Jahr 2020/2021 wurden bei 6 Tagespflegepersonen 25 Kinder betreut. Im Jahr 2021/2022 sind es bei einer unveränderten Anzahl an Tagespflegepersonen 19 Kinder. Auch hier reichen die Betreuungszeiten von 07:00 17:00 Uhr.

 

Mit Stand 09.02.2022 konnte 28 U 3 und 9 Ü 3 Kindern, die zum 01.08.2022 einen Rechtsanspruch haben, kein Platz zum KiTa-Jahr 2022/2023 angeboten werden. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen die nach dem Stichtag eingegangenen Anmeldungen. Danach sind es weiteren 14 U 3 und 8 Ü 3 Kinder, die unversorgt sind.

Weiterhin unberücksichtigt blieben neben den auswärtigen Kindern auch 14 U 3 - Kinder, die nach dem 01.08.2022 das erste Lebensjahr vollenden, 7 U 3 - Kinder, für die eine unterjährige Aufnahme gewünscht ist sowie 9 U 3 Kinder, die zum 01.08.2023 einen Platz benötigen.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf steht bereits mit dem Jugendamt des Kreises Ostholstein in Kontakt und hat die Zahl der nicht versorgten Kinder gemeldet. Gemeinsam ist man auf der Suche nach Möglichkeiten, eventuell auch nach Provisorien, um möglichst vielen Kindern einen Betreuungsplatz bieten zu können. Problematisch stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch die Umsetzung der KiTa-Reform und der damit verbundenen gesetzlichen räumlichen Anforderungen dar.

 

 

Raumsituation

Mit Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes zum 01.08.2020 wurden unter anderem erstmals Vorgaben zu räumlichen Mindeststandards normiert.

 

Danach sind folgende pädagogisch nutzbare Flächen pro Kind vorzuhalten:

Gruppenbezeichnung

erforderliche Fläche
je Kind in m²

Krippengruppe, altersgemischte und
integrative Kindergartengruppe

3,5

Hortgruppe

3

Kindergartengruppe

2,5

Schlafraum für U 3 - Kinder

1,2

 

Nach § 24 Abs. 1 Satz 2 KiTaG gehören zu den dagogisch nutzbaren Flächen die Gruppenräume sowie sonstige Innenräume, soweit diese konzeptionell regelmäßig pädagogisch genutzt werden.

Sofern sonstige Räume von mehreren gleichzeitig anwesenden Gruppen genutzt werden, sind diese Flächen anteilig den Gruppen zuzurechnen.

Auch sieht die Vorschrift einen beschränkten Bestandsschutz für Kindertageseinrichtungen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits betrieben wurden, vor. In diesen Einrichtungen dürfen die Mindestraumbedarfe um bis zu zehn Prozent unterschritten werden.

 

Für Kinder unter drei Jahren sind lt. KiTaG separate Schlafräume vorzuhalten. Die vorgehaltene Fläche muss mindestens einer Größe von 1,2 m² pro gleichzeitig betreutem Kind entsprechen. r die Schlafräume ist ebenfalls eine Unterschreitung von bis zu zehn Prozent zulässig.

 

Durch den Kreis Ostholstein wurde bereits im Jahr 2021 die Überprüfung der Fördervoraussetzungen nach KiTaG und somit auch die Einhaltung der räumlichen Mindeststandards begonnen.

 

r die KiTa „Arche Noah“ wurde festgestellt, dass die Gruppenräume für die Elementargruppen den Vorgaben entsprechen. Die Raumanforderungen für den Gruppen- und Schlafraum einer Krippengruppe sind auch erfüllt, während der Schlafraum der zweiten Krippengruppe mit einer Größe von 8,9 m² nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Bei 10 gleichzeitig betreuten Kindern ist, unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes mindestens ein Schlafraum mit einer Größe von 10,8 m² erforderlich.

Dem Einrichtungsträger wurde bis zum 31.07.2022 Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beseitigen.

 

r die KiTa Zum guten Hirten“ wurde ebenfalls bei den Schlafräumen der Krippengruppen eine Nichterfüllung der räumlichen Mindeststandards festgestellt. Die vorhandenen Schlafräume sind lediglich 9,8 m² und 9,9 m² groß und unterschreiten somit die Mindestgröße von 10,8 m². Auch hier wurde eine Mängelbeseitigung bis zum 31.07.2022 gefordert. Gleichzeitig wurde der Einrichtung aufgezeigt, dass ab dem 01.08.2022 jeweils nur noch 9 Kinder in den Krippengruppen betreut werden können, sofern die Mängel bis dahin nicht behoben sind.

 

Im Haus der Gartenzwerge“ ist der Schlafraum der Krippengruppe mit einer Größe von 7,2 m² deutlich zu klein. Eine Aufforderung des Kreises Ostholstein gibt es noch nicht, aber diese ist zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass für die Mängelbeseitigung eine angemessene Frist, die über den 31.07.2022 hinausgeht, gesetzt wird. Aufgrund des Größe des Schlafraumes könnten nur 6 Kinder in der Krippengruppe betreut werden.

 

In der KiTa Unter´m Sternenzelt“ hat am 09.02.2022 erneut ein Vor-Ort-Termin stattgefunden. Mit Schreiben vom 11.02.2022 hat der Kreis nun mitgeteilt, dass für jede Krippengruppe ein separater Schlafraum mit einer Mindestgröße von 10,8 m² erforderlich ist. Derzeit wird der 14,71 m² große Schlafraum von beiden Krippengruppen gemeinsam genutzt. Die Fläche sei lediglich für die Betreuung von 13 Kindern ausreichend. Auch hier wurde dem Träger eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 31.07.2022 eingeräumt.

 

r die KiTa Unter´m Regenbogen wurde seitens der Kreises Ostholstein schriftlich bestätigt, dass in dieser Einrichtung alle räumlichen Mindeststandards erfüllt sind.

 

Bei der KiTa Feldmäuse“ sind die räumlichen Mindeststandards erfüllt. Eine Bestätigung des Kreises liegt noch nicht vor.

 

r die KiTa Himmelblau“ gab es ursprünglich Bedenken, die aber nach Vorlage geänderter Zeichnungen, nicht mehr bestehen. Eine schriftliche Mitteilung des Kreises Ostholstein liegt der Gemeinde hierzu noch nicht vor.

 

r die KiTa Sternschnuppe“ liegt keine Aussage des Kreises vor. Anhand der vorliegenden Pne lässt sich eine ausreichende Raumgröße für alle Gruppen und Schafräume feststellen.

 

r die KiTa Curau“ liegt ebenfalls noch keine Aussage des Kreises vor.

 

Aufgrund der für die KiTas „Arche Noah“, „Zum guten Hirten“ und „Unter´m Sternenzelt gesetzten Fristen zur Mängelbeseitigung, die den Trägern bereits mitgeteilt wurden, ist die Verwaltung mit dem Kreis sowie zuletzt mit dem zuständigen Ministerium in einen Dialog eingestiegen, um eine mögliche Fristverlängerung zu erreichen. Ein Gespräch mit dem Landrat des Kreises Ostholstein ist für die 10. KW 2022 terminiert.

Ein abschließendes Ergebnis kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

 

Die Gemeinde versucht derzeit gemeinsam mit den Trägern Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um die erforderlichen Raumgrößen herzustellen. Im ersten Schritt wären akut die KiTas „Arche Noah“, „Zum guten Hirten“ und „Unter´m Sternenzelt zu betrachten, in der Folge müsste mit dem Träger der KiTa „Haus der Gartenzwerge nach sungen gesucht werden, um die Vorgaben zu erfüllen.

 

In beiden KiTas, sowohl „Arche Noah“ als auch „Zum guten Hirten“, bestünde, rein auf die Größe der Räume bezogen, grundsätzlich die Möglichkeit, die vorhandenen Gruppenräume zu verkleinern und die Schlafräume der Krippe zu vergrößern. Derzeit werden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geprüft, ob sich ein entsprechender Umbau realisieren lässt. Für das „Haus der Gartenzwerge“ ist eine solche Umbaumaßnahme nicht ohne weiteres möglich.

 

Die Gemeinde hat, wie bereits beschrieben, Kontakt mit den Trägern aufgenommen. Eine mögliche Option zur Erfüllung der räumlichen Mindeststandards und zur Schaffung neuer Betreuungsplätze wäre ein Anbau an die KiTa Unter´m Sternenzelt“.

Der Kirchengemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 17.02.2022 bereits ein Meinungsbild abgegeben. Denkbar wäre demnach ein Anbau an das bestehende Gebäude in einer Größe von ca. 145 m², siehe Anlage 1. Auf diese Weise könnte das Problem mit dem Schlafraum gelöst und zusätzlich ein weiterer Schlafraum sowie ein Gruppenraum mit den zugehörigen Sozialräumen geschaffen werden. Vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Detailplanung sollten hierfür Kosten von 500.000 €r Planung und Bau im Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt werden.

 

Parallel zu diesen vorgenannten Um-/Anbaumaßnahmen wurde bereits nach weiteren Lösungsmöglichkeiten gesucht.

 

Im ersten Schritt wurde ein Interessenbekundungsverfahren für eine Naturgruppe mit bis zu 16 Plätzen angestoßen. Abgabefrist für die Interessenbekundungen war der 15.02.2022. Es sind vier Interessenbekundungen eingegangen. Nach Sichtung der Unterlagen sollen zwei Interessenten eingeladen werden.

Der Warteliste der unversorgten Kinder ist nicht explizit zu entnehmen, dass die Eltern einen speziellen Platzbedarf für eine Naturgruppe angemeldet haben.

 

Gleichzeitig wurde ein weiteres Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft und zum Betreiben einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft veröffentlicht. Dabei soll, basierend auf der Entscheidung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur vom 26.10.2021, eine neunzügige Kindertagesstätte geplant werden. Bestehen soll die KiTa aus vier Krippengruppen, einer altersgemischten Gruppe, einer inklusiven Gruppe und drei Elementargruppen. Auch in diesem Fall endete die Abgabefrist am 15.02.2022. Für diese KiTa sind sechs Interessenbekundungen eingegangen.

Auch hier erfolgt eine Sichtung der Unterlagen und im Anschluss werden erste Erörterungsgespräche durchgeführt.

 

r die Planung eines KiTa-Neubaus wurden in den Haushalt 2022 Planungskosten in Höhe von 300.000 € eingeplant. Derzeit werden verwaltungsintern die erforderlichen Flächenbedarfe abgewogen. Vorbehaltlich der detaillierten Planung und der bereits geplanten Mittel (Baukosten 300.000 € im HH 2022 und Verpflichtungsermächtigung 1,3 Mio. €) sollten als Verpflichtungsermächtigung weitere 3,75 Mio. € in den 1. Nachtragshaushalt eingeplant werden.

 

 

Als relativ kurzfristige Lösung könnte im besten Falle noch im Jahr 2022 eine Containeranlage mit zwei Krippencontainern angemietet und in Betrieb genommen werden. Ein genauer Zeitpunkt kann aktuell nicht benannt werden, da eine Rückgabe der Container durch den jetzigen Mieter noch nicht verbindlich zeitlich fixiert ist. Nach aktuellsten Auskünften könnte eine Rückgabe zu Ende September 2021 denkbar sein.

Als Standort wäre das Grundstück der KiTa Arche Noah“ denkbar. Von der Grundstücksgröße wären hier entsprechende Flächen verfügbar. Die Voraussetzungen für eine Aufstellung der Container dort werden aktuell geprüft. Der Träger wurde involviert.

Mit dieser Interimslösung könnte der aktuelle Bedarf an Plätzen, der lt. Gutachten der biregio auch für die Folgejahre aufgezeigt wurde, bis zur Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte gedeckt werden.

Auch über dieses Vorhaben wurde der Kirchengemeinderat informiert und hat sich dafür ausgesprochen, die Container als Übergangslösung in die vorhandene Trägerschaft der Arche Noah zu integrieren.

 

Als dauerhafte Lösung wird vom Träger der Neubau von zwei Gruppen auf dem Baufeld 2, welches in der Anlage 2 abgebildet ist, präferiert. Der Kirchengemeinderat hat der Gemeinde vorgeschlagen, die Planung eines Neubaus im Baufenster 2 zu verfolgen.

Unter Abwägung des Gesamtbedarfes an Betreuungsplätzen wäre zu pfen, ob an dieser Stelle tatsächlich nur 2 Gruppen angebaut werden sollen oder ob sich eine umfangreichere Lösung finden und realisieren lässt.

 

Hinsichtlich der Übergangslösung könnten nach vorliegendem Angebot die bereits in Nutzung befindlichen Containerr einen Mindestzeitraum von 36 Monaten gemietet oder direkt gekauft werden. Inklusive Anlieferung und Montage würden bei der Mietvariante Kosten in Höhe von insgesamt 409.836 € und bei der Kaufvariante Kosten von 433.160 € entstehen. Bei einer Anmietung müssten zusätzlich Demontage und Abtransport gezahlt werden. Die Container sind zum Zeitpunkt der Übernahme seit ca. 30 Monaten in Nutzung. Ausgehend von einer Anmietung ab Oktober 2022 würden Miet-, Transport- und Montagekosten von ca. 60.400 € entstehen.

Auch wäre es möglich ungenutzte Container zu erhalten. Hier lägen die Kosten aber um gut 100.000 - 200.000 €her als bei der Mietvariante.

nschenswert wäre zunächst ein Mietvertrag mit Kaufoption, wobei die geleisteten Mietzahlungen vollumfänglich berücksichtigt würden.

 

 

Ebenfalls wurde die Ansiedlung von weiteren Tagespflegepersonen betrachtet, um kurzfristige Betreuungsmöglichkeiten bieten zu können. Gemeinsam mit dem Kreis Ostholstein wurden mögliche Mietobjekte aber auch gemeindeeigene Objekte besichtigt. Durch die Anmietung von Räumlichkeiten durch die Gemeinde könnte diese interessierten Tagespflegekräften bereits Räumlichkeiten anbieten und somit die Suche nach geeigneten Immobilien ersparen. Die Gemeinde Stockelsdorf könnte durch dieses Vorgehen an Attraktivität für Tagespflegepersonen gewinnen. Eine derzeitige Hausmeisterwohnung, die zeitnah frei wird, würde dafür in Frage kommen.

 

Aktuell erfolgt eine Abstimmung zwischen Gemeinde und Jugendamt zur Nutzung der Wohnung, bevor sich in der Folge eine Planung durch einen Architekten und ein Nutzungsänderungsantrag anschließen.

 

Allerdings ist anzumerken, dass auch im Bereich der Tagespflegepersonen Fachkräftemangel herrscht und in die Akquirierung von entsprechend ausgebildetem Personal durch das Angebot von Räumlichkeiten ggf. leichter fallen könnte. Die Unterstützung des Vorhabens durch das Kreisjugendamt wurde zugesagt. Sofern sich hier Veränderungen ergeben, wird im Rahmen der Ausschusssitzung berichtet.

 

 

 

Finanzierung der Kinderbetreuung

Nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG hat die Standortgemeinde die Fehlbedarfsfinanzierung in der Übergangsfrist, also bis zum 31.12.2024, zu tragen.

 

Die ungedeckten Betriebskosten beliefen sich im Jahr 2021 auf 5.714.318,35 € (Stand 09.02.2022). Im Jahr 2020 hatten die Gemeinde ungedeckte Betriebskosten in Höhe von 3.622.191,56 € zu tragen. Die wesentliche Erhöhung ergibt sich aus Umsetzung der KiTa-Reform. Sowohl durch die Deckelung der Elternbeiträge, was reduzierte Einnahmen mit sich bringt, sowie beispielsweise durch einen höheren Personalschlüssel, der die Anforderungen des KitaG widerspiegelt, sind wesentliche Erhöhungen zu verzeichnen.

 

Durch die KiTa-Reform hat die Gemeinde erstmals einen Wohnsitzanteil an den Kreis zu zahlen, der Kreis schüttet im Gegenzug Gruppenfördersätze gem. § 36 KiTaG aus, die die Gemeinde erhält. Zusätzlich zum Wohnsitzanteil übernimmt die Gemeinde die vorgenannte Fehlbedarfsfinanzierung.

 

Das Defizit, welche sich aus der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen ergibt, hat sich in den Jahren 2018 2021 wie folgt entwickelt:

 

2018 2.216.212,17 € im Vergleich zum Vorjahr

2019 2.621.065,39 €  + 18,27 %

2020 2.707.045,64 €  + 3,28 %

2021 2.885.160,60 €  + 6,58 %.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die angebotenen Container zur Unterbringung von 2 Krippengruppen einschließlich der angrenzenden Nebenräume sollen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Gemeinde angemietet werden und in direkter Nähe zur KiTa „Arche Noah“ aufgestellt werden. Im Vertrag sollte eine Kaufoption, unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen, vereinbart werden.

Die Miet-, Transport-, Montage- und Inbetriebnahmekosten in Höhe von 85.000 € werden im 1. Nachtragshaushalt 2022 zur Verfügung gestellt. Die weiteren benötigten Mittel sind in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen.

 

2. Die zur Herstellung der räumlichen Mindestanforderungen erforderlichen Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten „Arche Noah“, „Zum Guten Hirten“ und „Unter´m Sternenzelt“ werden schnellstmöglich geplant und umgesetzt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 € werden im 1. Nachtragshaushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

3. Die KiTa „Unter´m Sternenzelt“ soll einen Anbau erhalten. Der Kirchengemeinderat hat sich für eine Erweiterung um einen weiteren Schlafraum und einen Gruppenraum mit den dazugehörigen Sozialräumen (ca. 145 m²) ausgesprochen. Die Verwaltung wird beauftragt in die weitere Planung einzusteigen.

Die erforderlichen Kosten für Planung und Bau in Höhe von 500.000 € werden im 1. Nachtragshaushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

4. r den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte innerhalb des Gebietes des B-Plan Nr. 86 werden die erforderlichen Baukosten im 1. Nachtragshaushalt 2022 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,75 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 gliche Fördermittel sollen im Vorwege geprüft und ggf. akquiriert werden.

 

5. Im Zuge der Schaffung weiterer Betreuungsplätze soll die KiTa „Arche Noah“ mittelfristig erweitert werden. Im Haushalt 2023 sollen die entsprechenden Planungskosten zur Verfügung gestellt werden. Vorausgesetzt die geänderte Bauleitplanung liegt zu diesem Zeitpunkt vor.

 

6. gliche An- und Umbaumöglichkeiten in der KiTa Haus der Gartenzwerge“ zur Vergrößerung des Schlafraumes der Krippengruppe sind zu prüfen und abzuwägen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

4.334.160 €

Euro einmalig

     10.551 €

Euro monatlich für 36 Monate

./.

Euro jährlich

 

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind im Nachtrag bereitzustellen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anl. 1 gliche Erweiterung „Unter´m Sternenzelt“

Anl. 2 gliche Erweiterung „Arche Noah“ sowie Baufenster für Container

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Erweiterung Unterm Sternenzelt (322 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Baufenster KiGa Arche Noah (4693 KB)    
Stammbaum:
V22/320/HA   Erforderliche bauliche Maßnahmen in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf   Haupt- und Sozialamt   Beschlussvorlage
V22/320/HA-1   Erforderliche bauliche Maßnahmen in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf   Haupt- und Sozialamt   Beschlussvorlage