Vorlage - V22/327/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist gemäß Stiftungssatzung das Kuratorium zuständig.
Die Inhalte und Struktur des Jahresabschlusses 2021 wurden unterstützend mit den Stiftungen der Sparkasse Holstein gGmbH besprochen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden, keine Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszwecks aufgewendet (Vorjahr: 1.916,00 €).
Der Stand der Rücklage war per 31.12.2021 mit 9.206,91 € (per 31.12.2020: 6.887,78 €) zu verzeichnen.
Davon sind 6.000 € zur Verwirklichung des Satzungszweckes und 3.206,91 € in der freien Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung.
Gemäß § 9 der Stiftungssatzung bedarf der Jahresabschluss der Stiftung der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf aufgestellt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Jahresabschluss zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 Jugendstiftung Stockelsdorf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anl. 1 - Entwurf Jahresabschluss 2021 Jugendstiftung (327 KB) | |||
2 | öffentlich | Anl. 2 - Anl. zum Jahresabschluss 20221 (474 KB) |