Vorlage - V22/328/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
Gegenüber dem Sachstand vom 23.11.2021 stellt sich die Aufnahme- und Unterbringungssituation für die Gemeinde Stockelsdorf wie folgt dar:
Am 05.01.2022 wurde ein Flüchtling aufgenommen und im Wohnheim Brandenbrooker Weg untergebracht – Quotenveränderung von 0,00 auf 1,69 %. Am 02.03.2022 wird eine 5-köpfige Familie vom Kreis zugewiesen und in einer angemieteten Wohnung (dezentral) untergebracht werden.
Mit Ablauf des 31.01.2022 musste ein Mietverhältnis aufgelöst werden.
Die (gemeindeeigene) Wohncontaineranlage (WCA) für den Aufstellort am Wohnheim im Brandenbrooker Weg wird in der 10. Kw geliefert, der Innenausbau (Einbauküchen) hier Vorort erfolgt ab der 11. Kw. Die Restarbeiten (z. B. Möblierung) sollen ab dem 28.03.2022 vorgenommen werden, so dass eine Inbetriebnahme (Bezugsfertigkeit) nach Ostern 2022 erfolgen kann.
Unter der Annahme, dass es der Gemeinde gelingt, in der WCA mindestens 16 Personen unterzubringen, müssten für eine 100%-ige Quotenerfüllung im Jahr 2022 immer noch 37 Personen untergebracht werden.
Die Aufnahme- bzw. Unterbringungssituation bleibt damit weiterhin äußerst angespannt.
Anlage(n):
- Verteilerschlüssel Migranten 2021, Stand 31.12.2021
- Verteilerschlüssel Migranten 2022, Stand 01.01.2022
- Verteilerschlüssel Migranten 2022, Stand 13.01.2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Verteilerschlüssel Migranten 2021, Stand 31.12.2021 (228 KB) | |||
2 | öffentlich | Verteilerschlüssel Migranten 2022, Stand 01.01.2022 (225 KB) | |||
3 | öffentlich | Verteilerschlüssel Migranten 2022, Stand 13.01.2022 (227 KB) |