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Vorlage - V22/332/KA  

Betreff: Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2022 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
28.03.2022 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

 

Die Einführung der Kommunalen Doppik ist durch die Gemeindevertretung am 25.09.2006 beschlossen worden. Seit dem 01.01.2010r die Gemeinde Stockelsdorf ihre Hauswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik).

 

Gem. § 95 m Absatz 1 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 95 m Absatz 2 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und gem. § 95 n Absatz 3 GO bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres von der Gemeinde zu beschließen.

 

Diese Fristen konnten auch für den Jahresabschluss 2020 nicht eingehalten werden.

Die Gemeinde Stockelsdorf hatte die wetreu NTRG / Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH beauftragt, die nach § 95 n GO vorgesehene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2020 zu prüfen.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2020 ist beigefügt.

 

Bei der Doppik handelt es sich um ein Drei-Komponenten Modell für das Rechnungswesen. Es basiert auf den Bestandteilen der Bilanz (Vermögensrechnung), der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Diese stellen gleichzeitig die drei Hauptkomponenten des doppischen Jahresabschlusses dar.

 

Die Bilanz/Vermögensrechnung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft. Die Ergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch. Das Jahresergebnis weist die Ergebnisrechnung in Form eines Gewinnes oder Verlustes aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt.

 

Die Finanzrechnung stellt die Ein- und Auszahlungsrechnung dar und gibt Auskunft über die Veränderung der liquiden Mittel.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat das Jahr 2020 (347.552,44 EUR) mit einem Überschuss in der Ergebnisrechnung abgeschlossen.

 

Die bereits vorliegenden Jahresabschlüsse zeigen, dass die Gemeinde Stockelsdorf aufgrund der positiven Entwicklungen der Konjunktur, in der Lage war, sich eine finanzielle

cklage anzusparen. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag 31.12.2020 auf

3.701.533,25 EUR, sodass auch bei einer regressiven Wirtschaftsprognose erst die liquiden

Mittel verbraucht werden können und nicht sofort Kredite aufgenommen werden müssten, die Tendenzen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die liquiden Mittel jedes Jahr kontinuierlich abnehmen und bald aufgebraucht sein werden.

 

Die Planungen der nächsten Jahre weisen jedoch eine hohe Investitionsquote mit einer hohen Neuverschuldung aus. Hier wird ein Gleichgewicht zwischen notwendigen Investitionen

und Investitionen angestrebt, die zwar nicht notwendig sind, die Attraktivität der Gemeinde

als Wohnort jedoch steigern würden. Dennoch wird auch hier das Augenmerk auf der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde liegen müssen.

 

Wie im Vorjahr haben sich auch in 2020 die Steuereinnahmen positiv entwickelt. Die Gewerbesteuereinnahmen deuten auf eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen hin, die auf

allgemein höhere Gewerbesteuereinnahmen in der Zukunft hätte schließen lassen.

Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wäre nach den Prognosen deutlich gestiegen.

Doch die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Finanzeinschätzung der Gemeinde Stockelsdorf. Die Planung der Gewerbesteuer war in den Vorjahren äerst vorsichtig,

sodass hier in den folgenden Jahren keine extreme Senkung zu erwarten ist. Die Einnahmen

durch den Anteil an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sind teilweise geringer ausfallen, eine Erholung im folgejahr wird aber erwartet.

 

Die Gemeinde wird mit Blick auf den weiteren Verlauf vorsichtig über freiwillige und notwendige Ausgaben entscheiden müssen, um die Finanzen nicht über Maß zu belasten, aber

trotzdem den Standard der Daseinsvorsorge und Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort zu halten.

 

Die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken schwanken, über die Jahre gesehen, ebenfalls stark. Doch die Gemeinde verfolgt eine erfolgreiche Bodenvorratspolitik, durch die immer wieder Grundstücke gekauft werden, die als Bau- oder Gewerbeland ausgewiesen werden und somit Erträge generieren.

 

Die gute Infrastruktur, das umfangreiche Vereinsleben und die gute Ausstattung an Kindergärten und Grundschulen sorgen dafür, dass die Gemeinde Stockelsdorf als Wohnort und

auch als Arbeitsstandort attraktiv bleibt. Das Vorhalten von Kinderbetreuungsmöglichkeiten

entspricht schon jetzt den gesetzlichen Quoten und soll in den kommenden Jahren weiter

ausgebaut werden. Das Angebot an den Grundschulen wird mit der Eröffnung der Offenen

Ganztagsschulen weiter ausgebaut.

Somit kann auch in den folgenden Jahren mit einer Steigerung der Einwohnerzahlen und

Gewerbebetriebe gerechnet werden und damit verbundenen steigende Steuereinnahmen

ausgegangen werden.

 

Geringeren Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken und Unsicherheiten in der Entwicklung der Steuereinnahmen stehen einem hohen Standard der Daseinsvorsorge in der Gemeinde Stockelsdorf, einem hohen Anlagevermögen mit entsprechendem Abschreibungsbedarf und einem hohen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbedarf der kommunalen Liegenschaften gegenüber.

 

Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, dauerhaft einen Haushaltsausgleich beizuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss von 347.552,44 EUR wird im Verhältnis 4/5 der allgemeinen Rücklage und zu 1/5 der Ergebnisrücklage zugeführt, sodass das Verhältnis Allgemeine Rücklage/Ergebnisrücklage weiterhin 75%/25% beträgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Jahresabschlussprüfungsbericht 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stockelsdorf 31.12.2020 Bericht pdf mit WZ (10869 KB)