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Vorlage - V22/339/BA  

Betreff: Ertüchtigung von 5 Wohnungen im Objekt Dorfstraße 5 C
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Kämmereiamt
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2022 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
28.03.2022 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

 

Begründung:

Aufgrund der angespannten Unterbringungssituation von zugewiesenen Personen und zur Vorbereitung auf die mögliche Verschärfung aufgrund des Ukrainekrieges hält die Verwaltung es für erforderlich, auch das letzte Gebäude in der Dorfstraße 5 C soweit zu ertüchtigen, dass es zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Hintergrundinformationen zur Unterbringungssituation finden sich in der Vorlage V21/260/BA.

 

Aufgrund des schlechten Gebäudezustandes, Sturmschäden und eines erheblichen Wasserschadens liegen die Kosten für das Gebäude höher als bei den anderen Objekten in der Dorfstraße 5 7. Ebenso muss vor Beginn der Nutzung die Entwässerungsleitung ertüchtigt/erneuert werden.

 

In der Anlage findet sich eine erste grobe Kostenschätzung aufgrund der Erfahrungswerte, die bei der Ertüchtigung der anderen Objekte gesammelt wurden. Diese geht von ca.164.000 € Kosten aus. Diese Kostenschätzung muss mit einem Sicherheitszuschlag von etwa 15 % versehen werden, weil die Kostenentwicklung rasant fortschreitet und die ausgewerteten Rechnungen teilweise schon einige Monate alt sind.

Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten ca. 10 bis 30% teurer werden könnten als in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Bei einer Ausschreibung der Arbeiten nach Beschluss der Gemeindevertretung am 28.03.2022nnten die Arbeiten frühestens Ende Juni/ im Juli beginnen. Die Ausführungszeit dürfte ca. 8 Wochen betragen.

 

Sollte aufgrund einer Verschärfung der Notlage in der Ukraine eine Auftragsvergabe ohne Einhaltung der Vergabevorschriften zulässig werden, wäre eine Ausführung frühestens Mitte / Ende Mai möglich. Sofern sich Firmen finden und die erforderlichen Materialien lieferbar sind.

Derzeit beträgt die Vorlaufzeit der beauftragten Firmen bis zur Ausführung teilweise 2 Monate.

 

Wenn die Gemeinde die Wohnungen als Hauptmieter nutzt und direkt Personen unterbringt, wird auch die städtebaulichen Erneuerung des Areals rund ums Herrenhaus nicht verhindert, weil die Bewohner dann jederzeit in andere zur Verfügung stehende Unterkünfte verlegt werden könnten.  

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, 5 Wohnungen im Objekt Dorfstraße 5 C vermietfähig herzurichten. Die erforderlichen Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von ca. 185.000 €

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anlage 1 Kostenschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Kostenschätzung Renovierung Gebäude 5 c (486 KB)