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Vorlage - V22/340/BA  

Betreff: 3. Änderung der Dienstanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben öffentlicher Aufträge der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.03.2022 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

In Schleswig-Holstein ist gem. § 4 Abs.2 Nr. 3 Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung (SHVGO) bis zu einem Auftragswert von 100.000,- € netto eine Freihändige Vergabe, d.h. eine Auftragserteilung ohne förmliches Verfahren zulässig.

 

Die Freihändige Vergabe richtet sich wie alle Vergabearten nach den Grundprinzipien des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit) hat aber den Vorteil, dass sie an keine Formalitäten gebunden ist. Ein deutlich reduzierter Aufwand gegenüber einer förmlichen Ausschreibung sowie die Möglichkeit von Verhandlungen über den Angebotsinhalt erleichtern eine schnelle und zielgerichtete Umsetzung von Vorhaben.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Dienstanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben öffentlicher Aufträge in § 3 Nr. 9 geregelt, dass (abweichend von den Regelungen der SHVGO) ab einem Auftragswert von 10.000,- € netto, ein förmliches Verfahren mit Submissionstermin durchzuführen ist.  Diese Verfahrensweise dient insbesondere der Vorbeugung von Korruption sowie der Kontrolle und dem Schutz der einzelnen Sachbearbeiter/innen.

 

Um dennoch flexibel auf Situationen wie z.B. die derzeitige Notwendigkeit der kurzfristigen Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge reagieren zu können, wird mit dem in der Dienstanweisung neu aufgenommenen § 3 Nr. 9.1 die Möglichkeit einer Abweichung von der vorstehenden Regelung geschaffen (s. Anlage 1). Eine Abweichung ist hiernach schriftlich zu begründen und nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens mit der Zustimmung der Bürgermeisterin zulässig. Zum Zwecke der Transparenz wird der Hauptausschuss regelmäßig über erfolgte Abweichungen informiert.


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderung der Dienstanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben öffentlicher Aufträge der Gemeinde Stockelsdorf (Anlage 1 - Bestandteil des Beschlusses) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

 

2

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (110 KB)