Vorlage - V22/340/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
In Schleswig-Holstein ist gem. § 4 Abs.2 Nr. 3 Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung (SHVGO) bis zu einem Auftragswert von 100.000,- € netto eine Freihändige Vergabe, d.h. eine Auftragserteilung ohne förmliches Verfahren zulässig.
Die Freihändige Vergabe richtet sich wie alle Vergabearten nach den Grundprinzipien des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit) hat aber den Vorteil, dass sie an keine Formalitäten gebunden ist. Ein deutlich reduzierter Aufwand gegenüber einer förmlichen Ausschreibung sowie die Möglichkeit von Verhandlungen über den Angebotsinhalt erleichtern eine schnelle und zielgerichtete Umsetzung von Vorhaben.
Die Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Dienstanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben öffentlicher Aufträge in § 3 Nr. 9 geregelt, dass (abweichend von den Regelungen der SHVGO) ab einem Auftragswert von 10.000,- € netto, ein förmliches Verfahren mit Submissionstermin durchzuführen ist. Diese Verfahrensweise dient insbesondere der Vorbeugung von Korruption sowie der Kontrolle und dem Schutz der einzelnen Sachbearbeiter/innen.
Um dennoch flexibel auf Situationen wie z.B. die derzeitige Notwendigkeit der kurzfristigen Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge reagieren zu können, wird mit dem in der Dienstanweisung neu aufgenommenen § 3 Nr. 9.1 die Möglichkeit einer Abweichung von der vorstehenden Regelung geschaffen (s. Anlage 1). Eine Abweichung ist hiernach schriftlich zu begründen und nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens mit der Zustimmung der Bürgermeisterin zulässig. Zum Zwecke der Transparenz wird der Hauptausschuss regelmäßig über erfolgte Abweichungen informiert.
Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderung der Dienstanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben öffentlicher Aufträge der Gemeinde Stockelsdorf (Anlage 1 - Bestandteil des Beschlusses) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
2
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 (50 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 (110 KB) |