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Vorlage - V22/376/BA  

Betreff: Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 85 für das Gebiet nordwestlich der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184
-Satzungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
15.06.2022 
35. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
27.06.2022 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 88 für das o.g. Gebiet wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 die Veränderungssperre erlassen, die am 28.11.2021 abuft.

Aufgrund unerwarteter Eingaben, welche in die Planunterlagen einzuarbeiten waren, ist die Wiederholung des vorherigen Verfahrensschrittes erforderlich geworden.

Daher hat der UBPöS am 19.10.2021 die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie die erneute Beteiligung der Behörden beschlossenen. Das Eintreten der Rechtskraft des B-Planes Nr. 88 ist vor Ablauf der Veränderungssperre am 28.11.2021 nicht mehr möglich.

Es wird daher empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 88 für das Gebiet dwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / süstliche der Straße Lilienkuhl, wird beschlossen.
  2. Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2  i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 88

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung 1. Verlängerung VS BP 85 (95 KB)