Vorlage - V22/390/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Begründung:
Die Verwaltung beabsichtigt, methodische Grundlagen zu schaffen, um folgende Punkte künftig für die politische Entscheidung über kommunale städtebauliche Projekte darstellen und berücksichtigen zu können:
- Wie stellt sich die „Wirtschaftlichkeit“ von Projekten aus der Sicht von Kommunen dar?
- Welche Folgeeffekte haben Projektentwicklungen für Kommunen (sozial, ökologisch und
wirtschaftlich)?
- Wie können diese Folgen in wirtschaftlichen Größen beschrieben und prognostiziert
Werden?
Dabei müssen als Grundlagen der Betrachtung unter anderem die sog. Folgelasten von städtebaulichen Projekten auf einer aktuellen Datengrundlage berechnet werden. Die Verwaltung wird die dazu notwendigen Daten zusammentragen und gegebenenfalls durch einen zu beauftragenden Gutachter eine Folgelastenanalyse durchführen. Abschließend sollen eine Beratung und ein Beschluss in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
In der Folge kann die Projektwirtschaftlichkeit im Vergleich zur Gesamtwirtschaftlichkeit differenziert betrachtet und ins Verhältnis zu einer ungesteuerten Flächenentwicklung im Bestand gesetzt werden.
Dabei soll idealerweise zwischen der betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Erfassung (vor Beginn bzw. Abschluss des Projektes) und der kommunalfiskalischen Kosten-Nutzen-Erfassung (nach Abschluss des Projektes über etwa 20 Jahre) unterschieden werden.
Als Ergebnis kann nicht nur eine Pro oder Contra Entscheidung belegt werden, sondern z. B. auch darüber, ob ein Projekt selbst oder durch Investoren verwirklicht werden sollte und welche möglichen Varianten wirtschaftlicher sind.
Beschlussvorschlag: wird zur Kenntnis genommen