Vorlage - V22/413/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Erlass einer Nachtragssatzung ist erforderlich, da gegenüber des Ursprungshaushaltes Positionen wesentlich von den Ansätzen abweichen und neue Positionen aufgenommen wurden.
Aus den Anlagen ist ersichtlich, welche Produktsachkonten von den Änderungen betroffen sind.
Durch den II. Nachtragshaushalt kann der Jahresfehlbetrag um 282.500 EUR auf -4.049.200 EUR verbessert werden.
Durch das Schieben von Maßnahmen in die Folgejahre, kann der Kreditbedarf um 804.000 EUR auf 5.266.000 EUR verringert werden.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen steigt von 4.829.600 EUR auf 5.225.000 EUR.
Der vorgelegte II. Nachtragshaushalt stellt sich nun wie folgt dar:
Ergebnisplan:
Erträge: 39.812.300 EUR
Aufwendungen: 43.861.500 EUR
Finanzplan:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 36.983.000 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 40.133.400 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 7.460.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 7.887.600 EUR
Beschlussvorschlag:
- Der II. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgestellt.
- Die II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
II. Nachtragshaushaltssatzung
II. Nachtragshaushaltsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | II.Nachtragshaushalt 2022 (1866 KB) |