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Vorlage - V22/466/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.02.2023 
36. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

./.

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

 

Als Ergebnis wird für das Geschäftsjahr 2021 ein Jahresüberschuss von 517.221,60 € (Vj. 430.197,47 €) ausgewiesen.

 

Die BDO AG, Lübeck führte von Mai bis Oktober 2022 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2021 und der Geschäftsbericht 2021 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung hat die BDO AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 auf Vorschlag der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresüberschuss von 517.221,60 € vollständig der Rücklage zuzuführen.

 

Die Gemeindewerke befinden sich in der Investitionsphase in das Breitbandnetz in Stockelsdorf und sehen sich zudem in der aktuellen Energiekrise stark gestiegenen Beschaffungskosten gegenüber. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen auf Kundenseite durch die hohen Energiekosten. Auch die finanzierenden Banken stellen seit Kurzem höhere Ansprüche an die Eigenkapitalausstattung der kommunalen Energieversorger. Versorger mit direktem Börsenzugang müssen vermehrt auch hohe Sicherheitsleistungen für die Beschaffung stellen.

 

Dies alles belastet Liquidität und Bonität eines Unternehmens. Zur Zeit sind die Gemeindewerke in diesen Bereichen noch vergleichsweise gut aufgestellt. Im Sommer 2022 erfolgte problemlos eine Verdoppelung der Kontokorrent-Kreditlinie bei der Hausbank. Sicherheitsleistungen für Beschaffungsgeschäfte sind ebenfalls derzeit noch nicht erforderlich gewesen, da über die Energie- Einkaufs- und Service GmbH (EEG) beschafft wird. Diese hat jedoch im Oktober 2022 vertragsgemäß bereits eine Dauer-Vorauszahlung für Beschaffungskosten von 600 TEUR angefordert.

 

Nach der Aufsichtsratssitzung vom 27.10.2022 wurde auftragsgemäß geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, einen Härtefallfonds für die Kunden der Gemeindewerke aufzulegen, die aufgrund der hohen Preise ihre Energierechnung nicht zahlen können und einen Teil des Jahresergebnisses für die Dotierung dieses Fonds zu verwenden.

 

Über das Ergebnis wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 15.12.2022 berichtet. Im Ergebnis führte die Prüfungen zu folgenden Erkenntnissen:

 

- Einige Versorger (u.a. SW München, EWE) haben derartige Fonds eingerichtet, hierzu existieren prinzipiell zwei Varianten: entweder beim Versorger oder bei der Kommune bzw. Land. In allen Fällen sind diese Fonds aber offen für alle (nicht nur für Kunden der jeweiligen Versorger).

 

-              Eine Beschränkung auf Kunden der Gemeindewerke würde bei

 

 - Fall A (Ansiedelung des Fonds außerhalb der Gemeindewerke mit Einzahlung als Spende) zur Steuerpflicht der Einzahlung führen, es re keine steuerlich begünstigte Spende mehr, da diese klientelgebunden wäre und somit nicht gemeinnützig

 

 - Fall B (Ansiedelung des Fonds bei den Gemeindewerken mit zweckgebundener Einzahlung in den separaten Fonds) würde wie bei Fall A zur Steuerpflicht führen

 

 - Fall C (Ansiedelung des Fonds außerhalb der Gemeindewerke mit Einzahlung der Gewinnausschüttung) wäre eine Gewinnverwendung und wäre daher als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln und damit auch steuerpflichtig

-       Exkurs Definition verdeckte Gewinnausschüttung: „Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann jede Vermögensminderung oder jede verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene sein, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Oder umgekehrt gesagt, jede Art von Vermögensmehrungen des Gesellschafters außerhalb der eigentlichen Gewinnabführung. Diese wird steuerlich nicht anerkannt. Geprüft wird dabei im Rahmen eines Fremdvergleichs stets ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer die Vermögensvorteile einer Person, die nicht Gesellschafter ist, unter den gleichen Umständen zugewendet hätte.“ –

 

 - Fall D (Ansiedelung des Fonds bei einer gemeinnützigen Stiftung) scheitert ebenfalls an der fehlenden Gemeinnützigkeit der Zahlung durch die Klientelbindung und wäre damit ebenfalls steuerpflichtig

 

Die Gemeindewerke verfügen Stand 31.12.2020 über eine gute Eigenkapitalquote von knapp 60%. Diese wird sich in den Folgejahren jedoch allein durch die geplanten Glasfaser-Investitionen um ca. die Hälfte vermindern.

 

Damit die Gemeindewerke auch zukünftig über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung für Investitionen und Absicherung der Bonität verfügen, sollte die Thesaurierung erfolgen.

 

Damit wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeindewerke für die Zukunft gestärkt, sondern auch die Möglichkeit erhalten, die Resilienz in der aktuellen Energiekrise zu stärken.

 

Eine Verwendung des thesaurierten Gewinns bspw. für Investitionen in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien würde dabei unterstützen, eine kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung für Stockelsdorf sicher zu stellen und hätte somit unmittelbaren Nutzen für die Kunden der Gemeindewerke aus dem Kreis der Stockelsdorfer Bevölkerung.

 

Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2023 der Gemeindevertretung empfohlen:

 

„1. Die Gesellschafterversammlung folgt der Empfehlung des Aufsichtsrates und stellt den Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2021 mit folgenden Werten fest:

  Bilanzsumme 17.401.858,00 €

  Summe der Erträge 9.440.628,34 €

  Summe der Aufwendungen 8.923.406,74 €

  Jahresüberschuss 517.221,60 €

 

2. Die Gesellschafterversammlung empfiehlt der Gemeindevertretung, wie geplant den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 517.221,60 € 138.315,00 € in die Rücklage der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH einzustellen.

 

3. Die Gesellschafterversammlung empfiehlt der Gemeindevertretung, den Übergewinn 2021 in Höhe von 378.906,60 € an die Gesellschafterin auszuschütten.“

 

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2024.

 

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

378.906,60 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 56.835,99 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 56.835,99 €)

 

- 3.125,98 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

318.944,63 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2021 mit folgenden Werten festzustellen:

 Bilanzsumme 17.401.858,00

 Summe der Erträge 9.440.628,34 €

 Summe der Aufwendungen 8.923.406,74 €

 Jahresüberschuss 517.221,60 €

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, wie geplant den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 138.315,00 € in die cklage der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH Einzustellen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Übergweinn 2021 in Höhe von 378.906,60 € an die Gesellschafterin auszuschütten.

 Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt am 06. März 2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

./.