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Vorlage - V22/468/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Stockelsdorf Media GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.02.2023 
36. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

./.

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf Media GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

 

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag von 2.535,99 € ausgewiesen.

 

Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Zweigstelle Lübeck, führte von Juli 2022 bis August 2022 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2021 der BDO ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung hat die BDO einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf Media GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wird mit folgenden Werten fest:

Bilanzsumme 22.753,76 €

Summe der Erträge 0,00 €

Summe der Aufwendungen 2.535,99 €

Jahresergebnis - 2.535,99 €

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.535,99 € als Verlustvortrag in das Folgejahr vorzutragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Bericht des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2021 GWS Media (62 KB)