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Vorlage - V22/480/KA  

Betreff: Haushalt für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.12.2022 
35. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

Nach den Anmeldungen der Fachämter ergaben sich im Ergebnis- und Finanzplan erhebliche Fehlbeträge.

 

Das Ziel von Verwaltung und Politik besteht weiterhin darin, möglichst ausgeglichene Haushalte ohne weitere Neuverschuldung aufzustellen.

 

Nach Beprechungen und Sparrunden konnte der angemeldete Fehlbedarf im Ergebnisplan als auch im Finanzplan reduziert werden.

Trotzdem konnte ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2023 nicht erreicht werden.

 

Der Ergebnisplan schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.965.300 EUR.

 

Umfangreiche Investitionen werden für 2023 und die Folgejahre geplant, sodass die Verschuldung durch Kredite deutlich steigen wird.

 

Im Finanzplan ist für Investitionsmaßnahmen eine Neuverschuldung in Höhe von 8.584.800 EUR vorgesehen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von 9.730.000 EUR.

 

Der vorgelegte Haushalt stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnisplan:

Erträge:         40.860.700 EUR

Aufwendungen:        44.826.000 EUR

 

Finanzplan:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:    38.782.100 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:    41.182.200 EUR

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:     15.858.800 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:     10.930.500 EUR

 

 

 

Die Anzahl der Stellen im Stellenplan hat sich gegenüber des II. Nachtragsstellenplanes 2022 um 4,22 Stellen erhöht und liegt nun bei 107,93 Stellen.

 

Die Jahresabschlüsse 2021 und Wirtschaftspläne 2023 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und ihrer Tochterfirmen liegen noch nicht vor und werden Bestandteil des nächstmöglichen Nachtragshaushaltes.

 


Beschlussvorschlag:

1)      Der Stellenplan für das Jahr 2023 wird beschlossen.

2)      Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird festgestellt.

3)      Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlagen


Anlage/n:

Haushaltssatzung

Haushaltsplan inkl. Anlagen

Stellenplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2023 (9647 KB)