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Vorlage - V22/495/HA  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2022 zur Webseite der Jugendpflege / Jugendzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Vorberatung
05.12.2022 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

./.

 

 

Begründung:

Die Gemeinde Stockelsdorf plant, einen digitalen Zugang zu Informationen sowie Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche entsprechend den Bestimmungen von § 47 f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) zu schaffen.

 

 § 47 f GO - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 (1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

 (2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

 

Neben dem digitalen Beteiligungstool "ePartool" ist eine neue Webseite für die Jugendpflege geplant, um die Anforderungen an einen digitalen Beteiligungsprozess sinnvoll und ansprechend zu gestalten.

 

Der Antrag der CDU Fraktion nimmt Bezug auf die Umsetzung einer Webseite für die Jugendpflege, fasst im Vorfeld eingereichte Anforderungen zusammen und schlägt vor, Angebote von drei Dienstleistern einzuholen.

 

Auf den Antrag der CDU Fraktion wird im Folgenden eingegangen.

 

r das Projekt ist weiterhin ein Budget von 5.000,- € angesetzt, weshalb neben dem Beteiligungstool wenig Spielraum für weitere Kosten besteht.

Im Zuge des Relaunches der Gemeindewebseite wird das bestehende Content-Management-System (CMS) auf die aktuelle Version angehoben und Design und Inhalte überarbeitet. Das CMS ermöglicht die lizenzkostenfreie Nutzung für bis zu zwei weitere Systeme, die als eigenständige Webseite betrieben und gepflegt werden können, was nicht nur Kosten einspart, sondern auch eine Vielzahl an Funktionen oder auch Schnittstellen zu bestehenden Systemen für die Jugendpflege oder auch Synergien bei verwaltungsinternen Prozessen ermöglicht.

 

Ein Angebot für die Bereitstellung einer Webseite für die Jugendpflege liegt bereits vor. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, kann der (Basis-)Funktionsumfang im Relaunch-System für die Gemeindewebseite getestet werden. Bei der Erstellung der Angebote wurde darauf geachtet, dass auch weitere Zusatzmodule ebenfalls getestet werden können, bevor Lizenzkosten anfallen. Ebenso sind optionale Dienstleistungen für Anpassungen im Design, Entwicklung von funktionalen Erweiterungen oder Projektmanagement enthalten.

 

Im Folgenden werden die Vorgaben aus dem Antrag der CDU Fraktion aufgelistet und bewertet.

 

Vorgaben

Eine Website der Jugendpflege/des Jugendzentrums …

 - muss so gestaltet sein, dass ein Austausch mit Jugendlichen/Eltern stattfinden kann. NutzerInnen können wie in analogen Beratungssituationen auch Eltern, Angehörige, Freunde und Weitere sein. (1.)

 - muss dynamisch über entsprechende Tools und Module, wie Chatfunktion (Nummer gegen Kummer/Frust//Langeweile), Kalender (Ferienpass, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Treffen usw.), Beteiligungsapp, digitales Jugendzentrum, interaktive Ratgeber usw. verfügen sowie jederzeit schnell erweiterbar sein. (2.)

 - benötigt ein eigenes Design/CI. Dieses muss attraktiv und eigenständig sein, um junge Menschen anzusprechen und Traffic zu gewährleisten, wie es beim Vorläufer www.jugendpflege-stockelsdorf.de der Fall war. (.3)

 - muss trotz Anbindung an der Website der Gemeinde Stockelsdorf losgelöst für sich alleine stehen und direkt aufgerufen werden können. (4.)

 - muss eine eigene kurze Webadresse haben. (5.)

 - muss von den Mitarbeitern der Jugendpflege/des Jugendzentrums selbst und ohne Umwege verwaltet und mit Inhalten versorgt werden können. (6.)

 - sollte die gängigen sozialen Medien (WhatsApp, Instagram, usw…) nutzen und integrieren können, um die Jugend zu erreichen. (7.)

 

 

Bewertung

 

1. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den digitalen Austausch zu ermöglichen, die über das Veröffentlichen von Inhalten oder Pressemitteilungen auf der Webseite hinausgehen. Dies können Foren zu verschiedenen Themen sein, die die Kommunikationsfunktionen aus Sozialen Medien abbilden, Funktionen wie News- oder Themen-Beiträge zu kommentieren oder in den gängigen Sozialen Medien zu teilen (WhatsApp, FB, instagram, usw.) oder bspw. ein eigener Bereich, der wie in einem Intranet / Extranet nach einem Anmeldevorgang für registrierte Benutzer:innen zur Verfügung steht.

Bei der Umsetzung müssen Vorgaben hinsichtlich Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheit zwingend eingehalten werden.

2. Anders als eine statische Webseite verwaltet ein CMS Inhalte dynamisch und ist jederzeit erweiterbar, neue Inhalte lassen sich schnell einfügen. Zusatzmodule können die Funktionalität des CMS noch erweitern.

Eine "echte Chatfunktion" ist nicht vorhanden. Organisatorisch wäre eine Chatfunktion und die Rundum-Erreichbarkeit (24/7) nicht umzusetzen.

Bei der Umsetzung müssen außerdem Vorgaben hinsichtlich Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheit zwingend eingehalten werden.

Die Verlinkung der Nummer gegen Kummer/Frust/Langeweile (usw.) hingegen wäre problemlos möglich.

3. Das Design der geplanten Jugendpflege-Webseite wäre losgelöst vom Design der Gemeindewebseite und kann individuell angepasst werden. Die vorgeschlagene Lösung mit dem CMS der Gemeindewebseite umfasst ein eigenes "Premium-Design", was separat auch für die Seite der Jugendpflege erworben werden kann und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

4. Die neue Webseite der Jugendpflege wird unter einer eigenständigen URL aufgerufen. Wird dabei eine Subdomain (bspw. "jugendpflege.stockelsdorf.de") verwendet, können jährliche Kosten für Domain und Sicherheitszertifikate eingespart werden. Technisch kann jede verfügbare Web-Adresse umgesetzt werden.

5. siehe 4.

6. Die Mitarbeiter:innen der Jugendpflege können eigenständig neue Inhalte erstellen. Die Pflege kann über die gängigen Webbrowser erfolgen. Darüber hinaus sind teilautomatisierte Workflows möglich, die die Inhalte mit Freigabeprozessen bis zur Veröffentlichung auf der Webseite prüfen und die Qualität sicherstellen.

7. Inhalte der gängigen Sozialen Medien (bspw. Youtube-Videos) können auf der Webseite eingebunden werden. Inhalte der Webseite können wiederum auch auf sozialen Medien geteilt werden.

Die Nutzung der Sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung hingegen birgt einige rechtliche Risiken. Mitunter verändern Plattformbetreiber schnell und intransparent die Nutzungsbedingungen. Hier muss zu jederzeit sichergestellt sein, dass sich daraus keine Restriktionen für die Nutzung ergeben. Als Beispiel kann hier die automatische Übertragung von Bildrechten an Facebook beim Hochladen auf das Portal genannt werden. Zu beachten sind weiterhin: Informationspflichten aus dem Telemediengesetz (TMG) und anderen Vorschriften, den Datenschutz betreffende Regelungen, Vorgaben zur Barrierefreiheit von Internet-Angeboten (Soziale Medien sind i.d.R. nicht barrierefrei angelegt), Fragen bezüglich des Namens- und Markenrechts, das Urheberrecht sowie Haftungsfragen.

 

Fazit

Zusammenfassend wird am geplanten Projektverlauf festgehalten, da für die Jugendpflege-Webseite keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn die Funktionalität des CMS vorab im Relaunch-System für die Gemeinde-Webseite getestet wird.

Insgesamt ist nicht damit zu rechnen, dass es Kosten oder Zeit spart, wenn die Jugendpflege-Webseite als eigenständiges Projekt aufgesetzt wird.

Sollte der Test der Relaunch-Website durch die Jugendpflege negativ bewertet werden und eine Entscheidung gegen das vorgeschlagene CMS getroffen werden, könnte das Vorhaben als neues Projekt mit der Planung bspw. mit dem Erstellen eines Anforderungskataloges beginnen, der dann als Grundlage für eine Ausschreibung und Vergabe dient.

 

 

Des Weiteren hat die Gemeinde den Antrag datenschutzrechtlich prüfen lassen. Die Stellungnahme der externen Datenschutzbeauftragten ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

- wird in der Sitzung erarbeitet -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anl. 1 - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2022

Anl. 2 - Stellungnahme des Datenschutzes Nord zum Antrag der CDU-Fraktion

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl. 1 - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2022 zur Webseite Jugendpflege (685 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl. 2 - Stellungnahme DSN (748 KB)