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Vorlage - V23/523/OA  

Betreff: Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit, zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder jeweiligen Ortswehrführers zu wählen und einzusetzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:10.00 - Az. 130.12
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf
13.02.2023 
36. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Gemeindewehrführer Günter Volgmann hat auf Beschluss der Wehrführerdienstversammlung den Antrag gestellt, der Gemeindewehrführung und/ oder jeder einzelnen Ortswehrführung zu ermöglichen, im Einzelfall auf Antrag und Beschluss der jeweiligen Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder des jeweiligen Ortswehrführers zu wählen und einzusetzen. Durch den immer weiter steigenden Verwaltungsaufwand wird die Notwendigkeit gesehen, die anfallenden Arbeiten und Aufgaben auf mehrere Personen, allesamt ehrenamtlich tätig, zu verteilen.

 

Gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf eine von den Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf angestrebte Lösung der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die FF Horsdorf hatte im Jahre 2019 als erste und bisher einzige Stockelsdorfer Wehr diesen Weg gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung auch erfolgreich sowie bislang unproblematisch umgesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit der Wahl und Einsetzung von zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder des jeweiligen Ortswehrführers und dafür die Satzungen im Einzelfall entsprechend zu ändern, wird zugestimmt.

Im Falle einer Wahl und Einsetzung von mehreren Stellvertretungen wird der Höchstsatz der Aufwandsentschädigungen auf den Betrag, der maximal an eine Stellvertretung entrichtet werden kann, begrenzt und dann auf die einzelnen Stellvertretungen aufgeteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Antrag des Gemeindewehrführers vom 24.01.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der Gemeindewehrführung (105 KB)