Vorlage - V08/929/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.02.2006 wurde die erneute öffentliche Auslegung vom 06.03. bis zum 20.03.2006 durchgeführt. Hierzu sind keine Eingaben eingegangen.
Zudem fand eine erneute TÖB-Beteiligung statt. Diese hat lediglich zu einigen Veränderungen bzw. Ergänzungen der Hinweise, der Darstellungen ohne Normcharakter sowie der Begründung geführt.
Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher Belange wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.““
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung (179 KB) | |||
2 | öffentlich | Begründung (109 KB) | |||
3 | öffentlich | Planzeichnung (276 KB) |