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Vorlage - V08/930/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206)
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
07.07.2008 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
21.07.2008 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Behindertenbeauftragte wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden angehört.

 

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.06. bis 20.06.2006 durchgeführt. Es sind keine Anregungen von Privatpersonen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.01. bis 03.03.2008 durchgeführt. Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1).

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann dazu gefasst werden.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L184) u. Segeberger Straße (B206), auf der Grundlage des § 13 a BauGB fortzusetzen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen.

Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F.-Planes entwickelt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206), ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung (201 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (350 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Plan (319 KB)