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Vorlage - V08/944/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst "Am Dorfplatz", Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende
-Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
07.07.2008 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
21.07.2008 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Die Beteiligung erfolgte im Rahmen der Auslegung.

 

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.04.2008 wurde die öffentliche Auslegung des B.-Planes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst „Am Dorfplatz“, Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende , in der Zeit vom 09.05.- 09.06.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind über dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1).

Aufgrund der Beteiligungsverfahren haben sich folgende Änderungen der Planung ergeben:

 

-           Änderung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung zwischen MD1 und MD2. Die Festsetzungen zum MD1, insbesondere zur Art der baulichen Nutzung, sichern den Bestand des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes. Hierfür ist aber nur ein Wohngebäude als Wohnraum für Betriebszugehörige erforderlich. Das zweite Wohngebäude wird dem MD2 zugeordnet, in dem hinsichtlich der Art der Nutzung mehr Gestaltungsspielraum besteht.

 

-         Änderung der Lage des als zu erhalten festgesetzten Baumes aufgrund genaueren Einmessens und Anpassung des Geltungsbereiches. Das Erhaltungsgebot wird um eine Nachpflanzfestsetzung (Neuanpflanzung mit einem heimischen Baum bei Abgang) ergänzt.

 

-          Reduzierung der erforderlichen Ausgleichsfläche und deren Zuordnung aufgrund erneuter Berechnungen.

 

 

Bedingt durch diese Änderungen ist ein entsprechendes Verfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Ein Beschluss hierüber kann zusammen mit dem Satzungsbeschluss gefasst werden. Dieser ist bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Dieser B.-Plan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst „Am Dorfplatz“, Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Änderungen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 65 ist ein Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und die berührten Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen) durchzuführen.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 65 nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung (355 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (1316 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Plan (252 KB)