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Vorlage - V08/945/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße
-Satzungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Joachim
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
07.07.2008 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
21.07.2008 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Die Beteiligung erfolgte im Rahmen der Auslegung.

 

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom  22.04.2008 wurde die öffentliche Auslegung des B.-Planes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße, in der Zeit vom 09.05. – 09.06.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1). Sie haben zu keinen Änderungen der Planung geführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur vorgenannten öffentlichen Auslegung keine Anregungen von Privatpersonen eingegangen sind.

Mit diesem Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen. Dieser B.-Plan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße, bestehend aus dem Text –Teil B-, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Planes Nr. 13,3. Änderung nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung (454 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Plan (200 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 08-06-03 Begründung B 13-3 Stodo (54 KB)