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Vorlage - V08/946/HA  

Betreff: Angebot über kostenfreies Mittagessen aus sozialen Gründen für Stockelsdorfer Kinder in Einrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
14.07.2008 
1. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

Begründung:

In der Fachausschuss-Sitzung am 19.02.2008  ist unter Tagesordnungspunkt 11 der Antrag der SPD-Fraktion auf kostenloses Mittagessen im Ganztagsschulbereich behandelt worden. Laut Beschlussvorschlag der CDU zu TOP 11 ist dieser erweitert worden, insofern, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu ermitteln, wie viele Stockelsdorfer Kinder

 

  1. in der Ganztagsschule unter die Regelung der Beitragsfreiheit aus sozialen Gesichtspunkten fallen,
  2. in den Kindertagesstätten sowie im Hort unter die Sozialstaffel des Kreises OH fallen,
  3. bei den Festen Grundschulzeiten und im Jugendzentrum zu dem Personenkreis gehören, die Anspruch auf Leistungen aus der Sozialstaffel des Kreises OH (Hartz IV) hätten.

 

Die Kosten, die durch das Angebot eines kostenfreien Mittagessens für diesen Personenkreis in den genannten Einrichtungen entstünden, sind aufzuzeigen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Zahlen ermittelt:

 

  1. in der Ganztagsschule bezieht 1 Kind Arbeitslosengeld II.
  2. in den Kindertagesstätten gibt es zur Zeit 34 Kinder, im Hort 5 Kinder, die unter die Sozialstaffel des Kreises OH fallen.
  3. bei den Festen Grundschulzeiten gibt es keine Erkenntnisse über den vorgenannten Personenkreis, da einheitliche Beiträge gezahlt werden. Im Jugendzentrum ist laut Mitteilung des Gemeindejugendpflegers keine Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Stockelsdorfer Kinder zu ermitteln.

 

Laut Ermittlung der Verwaltung sind in Stockelsdorf zur Zeit 40 Kinder betroffen. Pro Mittagessen fallen Kosten in Höhe von 2,60 € an, so dass ca. 20.800 € pro Jahr (40 x 2,60 € x 20 Tage/Monat x 10 Monate/Jahr = 20.800 €/Jahr) entstehen. Vorausgesetzt, die Kindertagesstättenkinder erhielten alle den von der Stiftung angebotenen Zuschuss (1 € pro Tag und Kind wie nachstehend aufgeführt), würden sich die Kosten um 6.800 € auf 14.000 €/Jahr dezimieren.

 

Gemäß Schreiben vom 19.02.2008 hat die Sozialministerin die LeiterInnen der Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein angeschrieben und auf das neue, in der Anlage vorgestellte Landesprogramm „Offensive gegen Kinderarmut- kein Kind ohne Mahlzeit“ hingewiesen. Wie der Verwaltung bekannt, erhalten bereits 7 bedürftige Kinder aus 2 Stockelsdorfer Kindergärten einen Zuschuss der Stiftung „Familie in Not“. Für 3 weitere Kinder wird ein Antrag gestellt.

 

Zuständig für die administrative Abwicklung des Zuschusses in Höhe von 1 € pro Kind und Tag ist der zuständige Wohlfahrtsverband, bei dem die Kita die Anträge für Zeiträume im Voraus stellen kann.

 

Laut Auskunft des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages gibt es lediglich für Kindertagesstätten die Möglichkeit, bei der Stiftung Mittel zu beantragen. Bedürftige Kinder  der Offenen Ganztagsschule, der Festen Grundschulzeiten sowie des Hortes können dies leider nicht in Anspruch nehmen. Die Verwaltung regt an, die vorgenannten Einrichtungen über einen zu bildenden Fonds zu unterstützen, der sich mit einem Festbetrag von der Hilgendorfstiftung im Wege einer Projektlaufzeit von beispielsweise einem Jahr an den Kosten für Mahlzeiten der Kinder beteiligt.

 

Der Fachausschuss wird gebeten, zu beraten und zu beschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten ist.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt über einen möglichen Zuschuss für bedürftige/für alle Kinder wie folgt:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

ca. 20.800 bzw. 14.000

Euro jährlich für 40 bzw. für 34 Kinder

Mittel stehen zur Verfügung bei der Haushaltsstelle:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Information zur Kampagne “Kein Kind ohne Mahlzeit“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Information zur Kampagne "Kein Kind ohne Mahlzeit" (1546 KB)