Tagesordnung - 5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 08.04.2014 | S14-472 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur vom 08.04.2014 | S14-472 | |||||
Ö 4.1 | Beschlussmanagement | V14/428/HA | |||||
Ö 5 | Beratung über die Einrichtung einer Wald- und Naturkindergartengruppe | V14/393/HA | |||||
Ö 6 | Dienstleistungsangebot für die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Ostholstein e.V. | V14/394/HA | |||||
Ö 7 | Kindertagespflege in der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf | V14/398/HA | |||||
Ö 8 | Entwicklung der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf | V14/423/HA | |||||
Ö 9 | Beratung über die Errichtung einer Stehtribüne zwischen den Kunstrasenspielfeldern | V14/401/HA | |||||
Ö 10 | Elternbeiträge in den Kindertagesstätten | V14/399/HA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf wird empfohlen, ab 01.08.2015 die Elternbeiträge wie folgt festzusetzen:
- vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren 165,00 Euro - vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren 125,00 Euro - vierstündige Betreuung für Kinder über drei Jahren in dem Kindergartenjahr vor Schuleintritt 125,00 Euro.
Bei längeren Betreuungszeiten erfolgt eine entsprechende Umrechnung der Elternbeiträge durch die Träger der Kindertageseinrichtungen.
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24.06.2014 - Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf wird empfohlen, ab 01.08.2015 die Elternbeiträge wie folgt festzusetzen:
- vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren 165,00 Euro - vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren 125,00 Euro - vierstündige Betreuung für Kinder über drei Jahren in dem Kindergartenjahr vor Schuleintritt 125,00 Euro.
Bei längeren Betreuungszeiten erfolgt eine entsprechende Umrechnung der Elternbeiträge durch die Träger der Kindertageseinrichtungen.
Die Veränderung der Kernzeit in eigener Zuständigkeit der Träger wird zu Kenntnis genommen. Der Umfang muss einheitlich festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 11 | Sachstandsbericht "Neubau einer Kindertagesstätte in Stockelsdorf" | V14/424/HA | |||||
Ö 12 | Jahresbericht 2013 der Gemeindebücherei Stockelsdorf | V14/378/HA | |||||
Ö 13 | Ferienpass 2014 | V14/406/HA | |||||
Ö 14 | Anfragen | ||||||
Ö 15 | Mitteilungen | ||||||