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Auszug - Grundstücksangelegenheiten: a) Änderung der Richtlinien für die Grundstücksvergabe, b) Vergabe von 3 Grundstücken im BPlan 14.5 (Herrengartenweg)  

11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V10/306/BA Grundstücksangelegenheiten: a) Änderung der Richtlinien für die Grundstücksvergabe, b) Vergabe von 3 Grundstücken im BPlan 14.5 (Herrengartenweg)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr GV Krämer

Herr GV Gurth erläutert die Vorlage.

 

Herr GV Krämer beantragt die getrennte Abstimmung der Tagesordnungspunkte 5a + 5 b.

 

Der Hauptausschuss stimmt der getrennten Abstimmung einstimmig zu.

 

 

Zu TOP 5 a gibt Herr Krämer für die SPD- Fraktion die Erklärung ab, dass die Gemeinde

Stockelsdorf die Bodenvorratspolitik in erster Linie für Stockelsdorfer betreibt. Die Kriterien

für die Vergabe von Grundstücken sind bereits sehr weit gefasst und es wird die Gefahr

gesehen, dass Stockelsdorfer Bürger mit der neuen Regelung schlechter gestellt werden.

 

Frau BM Rahlf- Behrmann antwortet, dass sich die Situation geändert hat. Das Interesse,

Grundstücke zu erwerben, ist gesunken. Nur unter Einbeziehung erheblicher Werbekam-

pagnen ist es gelungen, Interessenten zu finden. Wobei viele auswärtige Bewerber auf-

grund des bestehenden Auswahlverfahrens von einer Bewerbung von vornherein Abstand

genommen haben. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollte daher dem Beschlussvorschlag

gefolgt werden. Welche Bewerberkriterien angewandt werden sollen, könnte für jedes neu

entstehende Baugebiet neu beraten und beschlossen werden.

 

Eine angeregte Diskussion schließt sich an.

 

Zu TOP 5 b GV Gurth führt aus, dass die Grundstücke durch ihre Größe zu dem angegebenen

m²-Preis nicht leicht zu vermarkten sind und regt an, der Verwaltung einen Handlungsspiel-

raum einzuräumen, diese Grundstücke zu einem niedrigeren Preis von 135,-€ je m² an zu

bieten.

 

Frau BM Rahlf- Behrmann schlägt vor, folgende Ergänzung in den Beschluss auf zu nehmen:

 

„ Sollte sich einen Vermarktung als problematisch erweisen, wird die Verwaltung ermächtigt,

  die Grundstücke zu einem Preis in Höhe von 135,-€/m² zu veräußern.“

 

Herr GV Krämer fragt an, ob die Grundstücke in dem Zustand, in dem sie sich jetzt

befinden, verkauft werden.

 

Herr OAR Rodewald antwortet, dass die Grundstücke nicht in dem Zustand, in dem sie

sich jetzt befinden, vermarktet werden. Der bestehende Wall wird abgetragen. Zu der

vorhanden Pflasterung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Käufer übernimmt das

Pflaster oder das Pflaster wird auf dem Bauhof der Gemeinde Stockelsdorf bevorratet.

 

Weiterhin weist Herr Krämer darauf hin, dass bei Abschluss der Kaufverträge auf die

in der Hauptsatzung festgelegten Vermögensgrenzen geachtet werden sollte und beim

Übersteigen dieser Grenze die Gemeindevertretung zuständig ist.

 

Herr GV Gurth regt an, die Verwaltung in einem Grundsatzbeschluss zum Verkauf der

Grundstücke im B-Plangebiet 14.5 zu den festgelegten Konditionen zu ermächtigen.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen einvernehmlich der Ergänzung des

Beschlusses zu.

 

Herr GV Gurth lässt nun über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„ a) Die aktuellen Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken zur

       Wohnbebauung werden dahingehend geändert, dass bis

       auf weiteres auf die Unterscheidung zwischen Stockelsdorfern

       und Nicht-Stockelsdorfern bei der Verlosung verzichtet wird.

 

   b) Die Einzelhaus-Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 14.5 sind nach

       den aktuellen Vergaberichtlinien zu einem Preis von 150,- €/m² auf

       Grundlage des entwickelten Vertragsmusters (Grundstückskauf-

       und Ablösevertrag) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vor-

       schriften zu veräußern. Sollte sich eine Vermarktung als problematisch

       erweisen, wird die Verwaltung ermächtigt, die Grundstücke zu einem

       Preis in Höhe von 135,-€/m² zu veräußern.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen; 4-Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen; 4-Nein-Stimmen

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Herr GV Gurth stellt um 17.30 Uhr die Nichtöffentlichkeit fest.