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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 1. Änderung für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübberstraße und nördlich der Calvenstraße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -  

11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V09/300/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 1. Änderung für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübbersstraße und nördlich der Calvenstraße
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rodewald merkt dazu an, dass es sich hierbei um die Liberalisierung der Festsetzung der Zulässigkeit von Garagen, Carport

Herr Rodewald merkt dazu an, dass es sich hierbei um eine Anpassung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen handelt, wie sie der derzeitigen Planungspraxis entspricht.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübberstraße und nördlich der Calvenstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 1. Änderung zum Zwecke der Änderung der Zulässigkeit von Nebenanlagen und der bisher festgesetzten Dachform von Garagen beschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12,1. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5 bei) durchzuführen (s. Anlage 4).“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig