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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 I, 2. Änderung für den Teilbereich 1 "Okonek-Straße": südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 "Le-Portel-Ring": im Bereich der Gemeinschaftscarportanlage (Flurstücke 260/10 und 261/3) - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -  

11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V09/303/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 I, 2. Änderung für den Teilbereich 1 "Okonek-Straße": südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 "Le-Portel-Ring": im Bereich der Gemeinschaftscarportanlage (Flurstücke 260/10 und 261/3)
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Sorgenfrei verließt die vorgesehenen Änderungspunkte des neuen Bebauungsplanes

Frau Sorgenfrei erläutert die vorgesehenen Änderungspunkte des neuen Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:

1. Für den Teilbereich 1 „Okonek-Straße“: südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 „Le-Portel-Ring“: im Bereich der Gemeinschaftscarportanlage (Flurstücke 260/10 und 261/3) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 I, 2. Änderung für die Flurstücke 436/17+436/27 eine Doppelhausbebauung zu ermöglichen und die Mülltonnensammelplätze neu zu ordnen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 I, 2. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) durchzuführen (s.  Anlage 3).“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig