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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -  

11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V10/307/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Westphal erläutert die Notwendigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung für die Erhaltung des Gut Schönkamp

Frau Westphal erläutert die Notwendigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung für die planungsrechtliche Bestandssicherung des Gut Schönkamp.

Herr Helmut Neu und Herr Krämer fragen an, ob es möglich ist, eine Wanderwegverbindung in Richtung Malkendorfer Weg über das betroffene Grundstück vorzusehen.

Herr Rodewald und Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann merken dazu an, dass dieser Wunsch bei den weiteren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer angesprochen wird. Eine einvernehmliche Lösung wird dazu angestrebt. Jedoch wird auf die Problematik der Durchsetzung einer möglichen Wanderwegtrasse gegenüber dem Eigentümer hingewiesen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:

1. Für das Gebiet „Gut Schönkamp“ östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 beschlossen, um

den Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz planungsrechtlich abzusichern.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei) durchzuführen (s.  Anlage 4).“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig