Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung für das Gebiet in Eckhorst nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturmes und westlich der Stichstraßen der Windmühlenkoppel -um den Angerbereich- - Aufstellungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiegand erläutert den Grund für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (u. a. Liberalisierung der im derzeit gültigen Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe für alle hiervon betroffenen Grundstücke).
Beschlussvorschlag:
„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:
1. Für das Gebiet in Eckhorst nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturmes und westlich der Stichstraßen der Windmühlenkoppel -um den Angerbereich-
wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung zum Zwecke der Liberalisierung der bestehenden Festsetzungen beschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig