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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -   

15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V10/428/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Von der FDP-Fraktion erläutern die Herren Hansen und Clauß den Antrag

Die Herren Hansen und Clauß von der FDP-Fraktion erläutern den Antrag zum Vorentwurf des Bebauungsplanes (der Antrag liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei). Es soll eine naturnahe Nutzung für die Familien in Stockelsdorf entlang des Grüngürtels der L 184 entwickelt werden. Herr Rodewald erläutert die realisierten und geplanten Grünflächenausweisungen für das Quartier „Dorfstraße“. In diesem Zusammenhang bittet Herr Erhardt Neu die Verwaltung, für die nächste Sitzung hierzu einen Übersichtplan vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst den Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst den Beschluss:

 

„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage öffentliche Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Beteiligung) auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei) durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bebauungsplangebiet Nr. 66 an der L 184 / Bohnrader Weg eine naturnahe Nutzung für die Familien in Stockelsdorf entlang des Grüngürtels zu entwickeln“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig