Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Westphal erläutert die Inhalte des vorliegenden Vorentwurfes und erwähnt in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um die Fortsetzung der Planinhalte des unmittelbar angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 67 handelt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst den Beschluss:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage öffentliche Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Beteiligung) auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 4 bei) durchzuführen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 ist § 13 a BauGB anzuwenden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig