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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße - Satzungsbeschluss - *   

23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V11/661/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Weidlich erläutert anhand eines Planes die Vorlage.


Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderungr das Gebiet Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332),döstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.               Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

Nr. 30, 4. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.               Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (von „M“ und „SO-Handel“ in „S-Handel“).“

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig