Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- *
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr BV Werner begrüßt Herrn Weidlich vom Büro Brien, Wessels Werning GmbH
aus Lübeck.
Herr Weidlich stellt anhand eines Planes die nach der letzten Beschlussfassung vorgenommenen Änderungen dar. Durch diese Änderungen ist ein erneute öffent-
liche Beteiligung erforderlich.
Herr GV Krämer merkt für die SPD- Fraktion an, dass die Unterlagen zu den
TOP 3; 4 + 5 so spät zugestellt wurden, dass eine Beratung in der Fraktion nicht
mehr möglich war, da zum Wochenende hin (Fr.-So.) die Einberufung einer
Fraktionssitzung nicht erwünscht ist. Er bittet Herrn BV Werner, darauf hin zu
wirken, dass die Vorlagen mit den Unterlagen mit der Einladung zur Sitzung mit-
gesandt werden.
Herr GV Gurth erklärt, dass die CDU- Fraktion hierzu eine grundsätzliche andere
Meinung hat. Die Sitzung der Gemeindevertretung am heutigen Tag wurde einberufen,
damit Vorhaben in der Gemeinde Stockelsdorf, die von größter Wichtigkeit sind,
rechtzeitig beginnen können. Im Fachausschuss wurde zuletzt am 28.06.2011aus-
führlich über die Vorhaben beraten worden. Er weist darauf hin, dass die Unterlagen
in aller Regel rechtzeitig versandt werden.
Frau BM Rahlf- Behrmann weist die Kritik von Herrn GV Krämer zurück. Sie hat
persönlich Telefonate geführt, um die fehlenden Stellungnahmen des Landes, die
in die Abwägung eingearbeitet werden sollten, noch zu erhalten. Sie unterstreicht,
dass die Mitarbeiter der Verwaltung immer zur Beantwortung auftretender Fragen
zur Verfügung stehen.
Herr GV Dohse spricht Frau BM Rahlf- Behrmann und der Verwaltung seine
Anerkennung für die schnelle und flexible Arbeit aus. Er bestätigt, dass man
sich einig über beide Bauvorhaben ist und intensive Beratungen im Fachaus-
schuss stattgefunden haben. Weiter Aufschiebungen sollten vermieden werden.
Herr GV Dohse spricht der Verwaltung für die vorgelegten Unterlagen sein
vollsten Vertrauen aus.
Herr GV H. Neu richtet seinen Wortbeitrag an die SPD- Fraktion. Er führt aus, dass
man als gewählter Gemeindevertreter in einer hohen Verantwortung den Bürgerinnen
und Bürgern gegenüber steht. Die UWG- Fraktion hätte nach Eingang der Unterlagen telefonisch untereinander Kontakt aufgenommen und die Verwaltung wäre auch am Wochenende erreichbar gewesen.
Herr BV Werner lässt nunmehr über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung- 6. Änderung für das „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes ist ein erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
5.Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist verkürzt zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von „M“ in „S-Gesundheit, Handel“).“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig