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Auszug - Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet nordwestlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -   

26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V11/758/BA Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet nordwestlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Teske gibt Erläuterungen zu den hrend der Beteiligungsverfahren eingegangenen Eingaben, die zu einer geringfügigen Planänderung geführt haben.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-, in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet nordwestlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“), südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht

werden können.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig