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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-  

29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/806/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Westphal erläutert die Planinhalte.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) r das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu  sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig