Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -  

32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/896/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gosch erläutert die Planinhalte des Entwurfes und erwähnt die zum ersten Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Eingaben.

Um den Lärm von der geplanten Stellplatzanlage zur angrenzenden Wohnbebauung abzuhalten, ist einermschutzwand (begrünt) in entsprechender Höhe an der Kolberger Straße festgesetzt. Die Anlieferungszeiten können nur im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt werden. Zur Realisierung eines Werbe-Pylonen an der Lohstraße ist ein entsprechendes Baufenster vorgesehen.

 

Herr Labeit gibt für die SPD-Fraktion ein Statement gegen den geplanten Netto-Markt ab (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2)

Herr Gosch führt dazu aus, dass es sich hierbei nicht um einen Supermarkt, sondern um einen sogenannten Nahversorger mit einer Verkaufsgröße von max. 800 m² handelt.

 

Herr Hantel spricht sich für die Ansiedlung des Netto-Marktes in Stockelsdorf aus, da ansonsten die Kaufkraft aus diesem Bereich nach Bad Schwartau abwandern würde. Die Größe der Werbe-Pylone sollte reduziert werden.

 

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann merkt dazu an, dass insgesamt 8 Eingaben von Privatpersonen zum derzeitigen Planungsstand eingegangen sind. Der Grund für den Erlass der Veränderungssperre lag darin, Planungssicherung für die Aufstellung der Bauleitplanung betreiben zu können. Zur Höhe des Werbe-Pylonen ist nach einem Gesprächsergebnis mit dem Investor eine max. Begrenzung von 4 m vorgesehen.

 

Herr Schünemann gibt Erläuterungen zu der geplanten Höhenreduzierung des Werbe-Pylonen von 7m auf 4m.

 

Auf Anfrage des Herrn Krämer teilt Herr Gosch mit, dass auf eine Einhausung nach den Ergebnissen des Schallgutachters verzichtet werden kann.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass keine Zufahrt von der Kolberger Straße aus erfolgen wird.

 

Herr Pilarczyk begrüßt die Ansiedlung dieses Verbrauchmarktes.

 

Frau Bürgermeister Rahlf-Behrmann stellt zur Höhenreduzierung des Werbe-Pylonen folgenden Antrag:

 

Die Höhe des Werbe-Pylonen ist von 7m auf 4m zu reduzieren. Die Grundfläche dazu ist zu reduzieren auf 2,50m x 1,50m.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11   Ablehnung: 4


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderung beschlossen:

Die Höhe des Werbe-Pylonen ist von 7m auf 4m zu reduzieren. Die Grundfläche dazu ist zu reduzieren auf 2,50m x 1,50m.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11   Ablehnung: 4