Seiteninhalt

Auszug - Festlegung der zuständigen Schule (§ 24 SchulG)  

18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/897/HA Festlegung der zuständigen Schule (§ 24 SchulG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Beckmann erläutert weitere Einzelheiten zur Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Grundschule Ravensbusch ist zuständige Schule für die Straßen „Am Klosterlauf“ und „Brinkenholz“

2.      Die Gerhart-Hauptmann-Schule ist zuständige Schule für die Straße „Lohstieg“.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig