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Auszug - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein - Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) -  

28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/894/BA Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein
- Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr BV Werner begrüßt Herrn Weidlich vom Büro Brien, Wessels, Werning, Lübeck. 

Herr Weidlich geht auf die wesentlichen Punkte der Stellungnahme ein. Anhand von Bildern

geht er detailliert sowohl auf die denkmalpflegerischen Einwände des Amtes für Denkmalpflege als auch auf die von der Heiligen-Geist-Stiftung in Lübeck angesprochen Beeinträchtigungen der Sichtachsen ein. Die Gemeinde Stockelsdorf sieht die aufge-

zeigten Beeinträchtigungen nicht. Siebringt  in der Stellungnahme zum Ausdruck, dass

sie bei den vorgeschlagenen Abständen bleiben wird und beantragt, die Fläche 90

wieder vollständig (Abstand Krumbecker Hof 400 m) in den Regionalplan auf zu nehmen.

 

Herr BV Werner bedankt sich bei Herrn Weidlich.

 

 


Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der dieser Vorlage beigefügten Stellung-

  nahme des Büros Brien, Wessels, Werning (Anlage A) eine entsprechende Eingabe

  zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes zweites Anhörungs- und

  Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz - für den Plan-

  ungsraum II abzugeben.“

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig