Auszug - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein - Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr BV Werner begrüßt Herrn Weidlich vom Büro Brien, Wessels, Werning, Lübeck.
Herr Weidlich geht auf die wesentlichen Punkte der Stellungnahme ein. Anhand von Bildern
geht er detailliert sowohl auf die denkmalpflegerischen Einwände des Amtes für Denkmalpflege als auch auf die von der Heiligen-Geist-Stiftung in Lübeck angesprochen Beeinträchtigungen der Sichtachsen ein. Die Gemeinde Stockelsdorf sieht die aufge-
zeigten Beeinträchtigungen nicht. Siebringt in der Stellungnahme zum Ausdruck, dass
sie bei den vorgeschlagenen Abständen bleiben wird und beantragt, die Fläche 90
wieder vollständig (Abstand Krumbecker Hof 400 m) in den Regionalplan auf zu nehmen.
Herr BV Werner bedankt sich bei Herrn Weidlich.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der dieser Vorlage beigefügten Stellung-
nahme des Büros Brien, Wessels, Werning (Anlage A) eine entsprechende Eingabe
zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes – zweites Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz - für den Plan-
ungsraum II abzugeben.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig