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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -  

33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/920/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rodewald teilt mit, dass die Ergebnisse der Lärmschutzuntersuchung in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden. Die in diesem Zusammenhang auszutauschenden Planunterlagen wurden als Tischvorlage nachgereicht.

Herr Rodewald stellt die Objektplanung des Rathausanbaues mit Integration der Polizei vor, die am 21.08.2012 durch den Hauptausschuss verabschiedet werden soll.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei)"Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung, und die Begründung dazu, sind nach § 13a BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Enthaltung: 1