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Auszug - Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße -Satzungsbeschluss-   

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/145/BA Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße
-Satzungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Joachim
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

1. Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 2. Verlängerung der

      Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Be-

      bauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der

      Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und

      Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich

      der Kolberger Straße wird beschlossen.

 

  2. Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2  i. V. m. § 10 Abs. 3

      Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.

 

            Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Original der

            Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.“

 


 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig