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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet "Bohnrader Weg" nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße - Satzungsbeschluss -  

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/176/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet "Bohnrader Weg" nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2

     BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

    abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 66 „Bohnrader Weg“

    wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme

abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis

zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauord-

     nung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 66 „Bohnrader

     Weg“ r das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, süstlich des L 184,

     dwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße,

     bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungs-

     plan Nr. 66 Bohnrader Weg“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu

     machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung

     hrend der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt

     werden kann.

 

     Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

     ist Bestandteil des Beschlusses und dem Original der Niederschrift als Anlage 2

    beigefügt.“

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig