Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet "Bohnrader Weg" nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße - Satzungsbeschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2
BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 66 „Bohnrader Weg“
wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauord-
nung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 66 „Bohnrader
Weg“ für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich des L 184,
südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungs-
plan Nr. 66 „Bohnrader Weg“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
ist Bestandteil des Beschlusses und dem Original der Niederschrift als Anlage 2
beigefügt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig